zurück zur Übersicht Zwei Katzen im Mietvertrag 12.12.2015 von Lissy Z. Wir haben die Erlaubnis, im Mietvertrag zwei Katzen halten zu dürfen. Wir haben aber drei. Was kann uns rechtlich gesehen passieren? Kann der Vermieter uns deswegen kündigen, falls er dahinter kommt? Außerdem betreiben wir eine kleine Hobbyzucht. Anfang Februar erwarten wir unseren nächsten Wurf. Kann uns unser neuer Vermieter deswegen kündigen, falls er davon erfährt? Wir haben bis vor vier Wochen immer im eigenen Haus gewohnt und deshalb haben wir keine Ahnung, welche Rechte wir als Mieter haben. MfG Z. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie erst seit vier Wochen dort wohnen, nehme ich an, dass auch der Mietvertrag dementsprechend erst vor vier Wochen geschlossen wurde und Sie sowohl die drei Katzen, als auch die Zucht schon vor Abschluss des Mietvertrages hatten. Leider ist die Suche nach einer Mietwohnung in der Hunde-/Katzenhaltung erlaubt ist, sehr schwierig. Daher kommen viele Tierhalter aus der Not auf die Idee die Katze bzw. die konkrete Anzahl der tatsächlich vorhandenen Katzen zunächst zu verschweigen oder zu leugnen. Dies ist zwar nachvollziehbar, rechtlich jedoch nicht ganz unproblematisch. Zwar könnte dieses Verhalten, je nach Umständen des Einzelfalls, eine arglistige Täuschung darstellen und der Vermieter könnte den Mietvertrag kündigen. Hinzu kommt, dass Sie auch noch eine Katzenzucht in der Mietwohnung betreiben, wobei zu prüfen wäre, ob Ihr Hobby bereits die Grenze zur gewerblichen Zucht im Sinne des BGB überschritten hat. Um zu prüfen, ob Ihr Vermieter Ihnen direkt kündigen dürfte oder er Ihnen zunächst die Abschaffung der dritten Katze und die Unterlassung der Zucht aufgeben und erst danach den Mietvertrag kündigen dürfte, müsste zum einen Ihr Mietvertrag eingesehen werden und die Einzelheiten müssten bekannt sein, insbesondere hinsichtlich des Gesprächs mit dem Vermieter über Ihre Katzenhaltung. Spätestens wenn Ihr Vermieter Ihnen die Haltung der dritten Katze bzw. der Zucht verbietet oder Ihnen direkt kündigt, sollten Sie dies von einem Mieterverein oder anwaltlich prüfen lassen. Läßt sich ein möglicher Streit mit dem Vermieter nicht gütlich beenden, müsste letztlich das zuständige Amtsgericht darüber entscheiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie erst seit vier Wochen dort wohnen, nehme ich an, dass auch der Mietvertrag dementsprechend erst vor vier Wochen geschlossen wurde und Sie sowohl die drei Katzen, als auch die Zucht schon vor Abschluss des Mietvertrages hatten. Leider ist die Suche nach einer Mietwohnung in der Hunde-/Katzenhaltung erlaubt ist, sehr schwierig. Daher kommen viele Tierhalter aus der Not auf die Idee die Katze bzw. die konkrete Anzahl der tatsächlich vorhandenen Katzen zunächst zu verschweigen oder zu leugnen. Dies ist zwar nachvollziehbar, rechtlich jedoch nicht ganz unproblematisch. Zwar könnte dieses Verhalten, je nach Umständen des Einzelfalls, eine arglistige Täuschung darstellen und der Vermieter könnte den Mietvertrag kündigen. Hinzu kommt, dass Sie auch noch eine Katzenzucht in der Mietwohnung betreiben, wobei zu prüfen wäre, ob Ihr Hobby bereits die Grenze zur gewerblichen Zucht im Sinne des BGB überschritten hat. Um zu prüfen, ob Ihr Vermieter Ihnen direkt kündigen dürfte oder er Ihnen zunächst die Abschaffung der dritten Katze und die Unterlassung der Zucht aufgeben und erst danach den Mietvertrag kündigen dürfte, müsste zum einen Ihr Mietvertrag eingesehen werden und die Einzelheiten müssten bekannt sein, insbesondere hinsichtlich des Gesprächs mit dem Vermieter über Ihre Katzenhaltung. Spätestens wenn Ihr Vermieter Ihnen die Haltung der dritten Katze bzw. der Zucht verbietet oder Ihnen direkt kündigt, sollten Sie dies von einem Mieterverein oder anwaltlich prüfen lassen. Läßt sich ein möglicher Streit mit dem Vermieter nicht gütlich beenden, müsste letztlich das zuständige Amtsgericht darüber entscheiden.