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Passant schlägt auf meinen Hund ein

von Niko B.

Hallo, ein Passant(der Pfarrer unseres Dorfes) hat soeben mit spitzen Wanderstöcken auf meinen Hund eingeschlagen. Zur Vorgeschichte: Wir waren mit meinem Beagle Aron gerade spazieren und wollte wieder nach Hause fahren. Zum Abschluss haben wir noch ein wenig mit dem Ball gespielt. Mein Hund sah den Passanten und lief auf ihn zu. Alles spielte sich auf einer abgelegenen Wiese mit einer Sichtweite von ca 1 km ab. Der Passant hat sich nicht bemerkbar gemacht und kam hinter meinem Auto hervor, hatte aber vorher bereits meinen Hund gesehen. Der Hund war ca 7 m von mir und meiner Begleitung entfernt und war 2 m von der besagten Person entfernt. Die Person hat sofort ohne darauf hinzuweisen, dass sie Angst oder dergleichen hat, mit den spitzen Wanderstöcken auf meinen auf dem Rücken liegenden Hund eingeschlagen. Mein Hund hat weder gebellt, noch geknurrt! Das einzige, was mein Hund tat, war vor Schmerzen jammern! Nachdem ich den Pfarrer fragte, ob er "noch ganz dicht sei und dass die göttliche Eingebung ist", drohte er mir mit seinem Pfefferspray und ging weiter. Mein Hund wiegt 14 Kilo und hat eine Schulterhöhe zwischen 25 und 30 cm. Bei uns ist Leinenpflicht ab einer Schulterhöhe von 50 cm sowie bei Kampfhunden. Wie kann ich gegen solch eine Person vorgehen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich darf zwar niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Andererseits kann dieses Verbot im Einzelfall nicht dazu führen, dass man sich nicht gegen einen (tatsächlich) angreifenden Hund wehren dürfte, weil man ihm damit Schmerzen zufügen würde. Allerdings darf man auch in einer Notwehrsituation nur das im Einzelfall geeignete, erforderliche und mildeste Mittel zur Abwehr des Angriffs ergreifen. Theoretisch könnten Sie eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung erstatten und gleichzeitig einen Strafantrag stellen. Der Passant wird wahrscheinlich behaupten angegriffen worden zu sein und aus Notwehr gehandelt zu haben. Dies würde dann durch die Polizei ermittelt werden, z.B. durch die Aussage Ihrer Begleitung. Ob eine Strafanzeige sowie ein Strafantrag jedoch erfolgsversprechend und sinnvoll ist, läßt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht beurteilen. Insbesondere müsste der Hergang genauer bekannt sein, da noch nicht nachvollziehbar ist, warum Ihr nicht angeleinter Hund nicht weggelaufen konnte und wie es dazu kam, dass er am Boden lag. Wichtig wäre auch, ob dies das erste Mal war oder ob Sie zuvor schon Ärger mit diesem Herrn hatten, etc. Sollte Aron durch die Schläge verletzt worden sein, könnten Sie die Tierarztkosten und die entsprechenden Fahrtkosten im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangen, wobei auch in diesem Zusammenhang allerdings die behauptete Notwehrsituation eine Rolle spielen wird.

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