zurück zur Übersicht Hundepension Unterbringung 19.12.2015 von Regine L. Sehr geehrte Damen und Herren, hätte gerne eine Info über Rechtsanwalt Raum Stuttgart. Da wir die 80 jährige Mutter meines Partners zu Besuch bekommen, haben wir überlegt, unseren Hund ein paar Tage in eine Pension zu geben. Mit schwerem Herzen haben wir bei V.P. eine Probeübernachtung veranlasst. Für diese Übernachtung baben wir einen Vertrag unterschrieben. Shiva hat die Übernachtung nicht gut vertragen. So haben wir beschlossen, sie nicht hinzubringen. Der Dame haben wir abgesagt. Sie hat in das Probeformular nachträglich die Termine eingetragen die wir angedacht hatten und behauptet nun ich hätte 80 % der Kosten zu tragen obwohl ich abgesagt habe und für die Unterbringung nichts unterschrieben habe. Ich werde natürlich widersprechen, da sie in den Vertrag die Termine nachträglich eingetragen hat und ich dies nicht unterschrieben habe. Sollte diese trotzdem Schwierigkeiten machen, würde ich gerne einen Anwalt in der Nähe aufsuchen, der sich in diesem Bereich auskennt. Zum Glück habe ich den Probevertrag, den ich ausgefüllt gabe noch,wo die Unterbringungstage nicht vermerkt sind, da wir ja nur den Probetag unterschrieben haben. Sicher handelt es sich hier um Urkundenfälschung, oder? Wo kann ich Beschwerde einlegen ? Unabhängig von dem Vertrag haben wir festgestellt, dass die Dame wohl nicht mit ihr draussen war. Dazu ist sie doch sicher verlflichtet, oder?Die Unterbringung war nicht gereinigt, als wir sie geholt haben. Wir vermuten nun, dass nach der Ansammlung der Gegebenheiten die Dame nur das Geld kassieren möchte und nicht genug für die Tiere tut. Gibt es eine Aufsichtsbehörde, die informiertwerden kann, damit due Verhältnisse dort überprüft weden. Wir weden unsere Shiva auf jeden Fall nicht mehr in fremde Hände geben. Zum Glück geht es ihr bei uns wieder gut. Ich wäre ihnen dankbar , wenn sie mir Tips geben könnten und ich hoffe man kann verhindern, dass andere so eine Erfahrung machen müssen. Vielen Dank für due Info ! Mit freundlichen Grüssen R. L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob die Dame einen Anspruch auf Zahlung der geforderten 80 % der Pensionskosten hat, hängt davon ab, was vereinbart wurde und ob die Dame ihren angeblichen Zahlungsanspruch beweisen kann. Da Sie nur für den Probetrag einen Vertrag unterzeichnet haben, für die weiteren Pensionstage jedoch nicht, dürfte ein Nachweis für die Dame schwierig sein. Sie wird sich bestimmt auf eine dementsprechende mündliche Vereinbarung berufen, da auch mündliche Verträge (bis auf wenige Ausnahmen) wirksam sind, aber auch dies müsste sie beweisen können. Um eine weitergehende Prüfung vornehmen zu können, müsste jedoch der unterschriebene Vertrag für den Probetag und die Einzelheiten bekannt sein. Ob die Dame mit Ihrer Hündin spazieren gehen musste, hängt davon ab, ob dies vereinbart war, da es auch Pensionsmodelle gibt, in denen die Hunde nicht ausgeführt werden, sondern z.B. in großen eingezäunten Freilaufflächen den nötigen Auslauf erhalten. Zuständige Behörde wäre das Veterinäramt Stuttgart, an das Sie sich wenden können. Sie sollten den Fall objektiv, möglichst emotionslos und nachvollziehbar schildern und klar zwischen Tatsachen und Vermutungen bzw. Rückschlüssen trennen, um keine falsche Verdächtigungen gegenüber der Behörde zu äußern. Sollte die Dame auf die Bezahlung der 80 % bestehen und dies z.B. mittels eines Mahnbescheids oder durch einen Anwalt geltend machen, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob die Dame einen Anspruch auf Zahlung der geforderten 80 % der Pensionskosten hat, hängt davon ab, was vereinbart wurde und ob die Dame ihren angeblichen Zahlungsanspruch beweisen kann. Da Sie nur für den Probetrag einen Vertrag unterzeichnet haben, für die weiteren Pensionstage jedoch nicht, dürfte ein Nachweis für die Dame schwierig sein. Sie wird sich bestimmt auf eine dementsprechende mündliche Vereinbarung berufen, da auch mündliche Verträge (bis auf wenige Ausnahmen) wirksam sind, aber auch dies müsste sie beweisen können. Um eine weitergehende Prüfung vornehmen zu können, müsste jedoch der unterschriebene Vertrag für den Probetag und die Einzelheiten bekannt sein. Ob die Dame mit Ihrer Hündin spazieren gehen musste, hängt davon ab, ob dies vereinbart war, da es auch Pensionsmodelle gibt, in denen die Hunde nicht ausgeführt werden, sondern z.B. in großen eingezäunten Freilaufflächen den nötigen Auslauf erhalten. Zuständige Behörde wäre das Veterinäramt Stuttgart, an das Sie sich wenden können. Sie sollten den Fall objektiv, möglichst emotionslos und nachvollziehbar schildern und klar zwischen Tatsachen und Vermutungen bzw. Rückschlüssen trennen, um keine falsche Verdächtigungen gegenüber der Behörde zu äußern. Sollte die Dame auf die Bezahlung der 80 % bestehen und dies z.B. mittels eines Mahnbescheids oder durch einen Anwalt geltend machen, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.