zurück zur Übersicht Hund wurde weggenommen vom Ex 21.12.2015 von Sabine E. Kurze Frage: Mein Hund wurde mir von meinem Ex unter Druck weggenommen. Ich sollte ihm schriftlich geben, dass ich auf meinen Hund verzichte und keine Ansprüche stelle. Leider habe ich meinem Ex dieses gegeben, da ich meinen Ex auf keinen Fall behalten wollte. Somit nahm mein Ex meinen auf mich registrierten Hund und ging.Brachte ihn zu einer fremden Person, die wiederum den Hund zu einer Familie gab. Ich weiss nicht, wo mein Hund jetzt ist und was ich tun kann. Ich möchte auf meinen Hund auf keinen Fall verzichten.Das ganze geschah leider schon Ende Oktober 2015. Mein Ex verweigert jegliche Angaben oder die Zurückgabe. Von einer Anzeige habe ich abgesehen aus Angst.Ich bitte um Rat.Bei tasso hab ich Tyson schon sperren lassen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie Ihrem Exfreund den Hund überlassen und zusätzlich das Schriftstück unterzeichnet haben, mit dem Sie ihm rechtlich das Eigentum an dem Hund übertagen haben, müsste geprüft werden, ob Sie diese Schenkung rückgängig machen könnten. Da Sie schreiben, dass er Sie unter Druck gesetzt hat und Sie Angst vor ihm haben, müsste geprüft werden, ob Sie Ihre Erklärung gemäß § 123 Absatz 1 BGB anfechten können. Da Sie hierfür ein Jahr Zeit haben, besteht noch immer die Möglichkeit. Sie müssten die Nötigung durch Ihren Exfreund allerdings beweisen können. Erschwerend kommt hinzu, dass der Hund offenbar schon zwei mal weitergegeben wurde. Um Ihre Ansprüche und die weiteren rechtlichen Schritte prüfen zu können, müssten die Einzelheiten und wenn vorhanden eine Kopie Ihrer unterschriebenen Erklärung vorliegen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie Ihrem Exfreund den Hund überlassen und zusätzlich das Schriftstück unterzeichnet haben, mit dem Sie ihm rechtlich das Eigentum an dem Hund übertagen haben, müsste geprüft werden, ob Sie diese Schenkung rückgängig machen könnten. Da Sie schreiben, dass er Sie unter Druck gesetzt hat und Sie Angst vor ihm haben, müsste geprüft werden, ob Sie Ihre Erklärung gemäß § 123 Absatz 1 BGB anfechten können. Da Sie hierfür ein Jahr Zeit haben, besteht noch immer die Möglichkeit. Sie müssten die Nötigung durch Ihren Exfreund allerdings beweisen können. Erschwerend kommt hinzu, dass der Hund offenbar schon zwei mal weitergegeben wurde. Um Ihre Ansprüche und die weiteren rechtlichen Schritte prüfen zu können, müssten die Einzelheiten und wenn vorhanden eine Kopie Ihrer unterschriebenen Erklärung vorliegen.