zurück zur Übersicht Rechtslage bei vorsätzlichen Katzendiebstahl 22.12.2015 von Kati P. Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Fries, mein Mann war im März 2015 bei der TÄ u.a um unseren zugelaufenen Kater kastrieren zu lassen. Als er ihn wieder abgeholt hatte, meinte die TÄ, er hatte ein Blutgerinsel, was sie behandelte, kastriert war er bereits. Jetzt hat sich herausgestellt, dass es die selben Nachbarn waren, die auch schon bei unserem Kater ganze Arbeit geleistet hatten, deswegen war er schon oft verschwunden, weil sie ihn systematisch angefüttert haben, ohne schlechtes Gewissen. Der Nachbar hatte nun die Frechheit, nachdem seine Frau uns das mit der Kastration "gestanden" hatte, uns nun die TA-Rechnung in den Postkasten zu werfen, mit dem Vermerk: "Bezahl endlich mal!" Also? Gehts noch?! Ich suche schon die ganze Zeit im Internet aber finde nichts vergleichbares. Können Sie mir evtl. einen Rat geben, denn: Man füttert doch keine Katzen einfach mal so an, die ein Zuhause haben und man fängt erst recht keine Katzen ein und lässt sie ungefragt kastrieren, wenn man genau weiß, dass das Tier einen "Besitzer" hat, was als Cousin und Nachbar schließlich unschwer zu erkennen war. Oder sehe ich das falsch? Vielen Dank, Beste Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Dass es sich bei den Nachbarn um Familienangehörige handelt, macht die Angelegenheit scheinbar noch schwieriger. Grundsätzliches vorweg. Rein rechtlich handelt es sich bei der Kastration einer fremden Katze um eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) und wenn dies nicht medizinisch notwendig war, um einen Verstoß gegen § 6 Tierschutzgesetz. Für die Kastration freilaufender Katzen sieht § 6 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz jedoch die Ausnahme vor, dass eine Kastration im Einzelfall zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt ist. Da Sie als Halterin des Katers nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind, diesen auf Ihre Kosten zu versorgen und medizinisch behandeln zu lassen, wären Sie z.B. ohnehin verpflichtet gewesen ihn kastrieren zu lassen, wenn dies z.B. medizinisch notwendig gewesen sein sollte. Emotionslos und rein faktisch betrachtet, läßt sich zusammenfassen, dass Sie den Kater auf Ihre Kosten kastrieren lassen wollten, diese Kastration aber schon durch Ihren Cousin in Auftrag gegeben wurde (unabhängig von der Rechtmäßigkeit) und Sie nun dafür die Tierarztkosten (die Sie eigentlich selbst an den Tierarzt gezahlt hätten) an Ihren Cousin bezahlen sollen. Da es jedoch einerseits gerade um Ihren Ärger über das eigenmächtige Verhalten Ihres Cousins und dessen Frau und damit um Emotionen geht und zum anderen in der Praxis häufig die Haustiere nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen, sollten Sie versuchen eine friedliche und gütliche Lösung zu finden, notfalls über die Einschaltung eines Schiedsmannes.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Dass es sich bei den Nachbarn um Familienangehörige handelt, macht die Angelegenheit scheinbar noch schwieriger. Grundsätzliches vorweg. Rein rechtlich handelt es sich bei der Kastration einer fremden Katze um eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) und wenn dies nicht medizinisch notwendig war, um einen Verstoß gegen § 6 Tierschutzgesetz. Für die Kastration freilaufender Katzen sieht § 6 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz jedoch die Ausnahme vor, dass eine Kastration im Einzelfall zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt ist. Da Sie als Halterin des Katers nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind, diesen auf Ihre Kosten zu versorgen und medizinisch behandeln zu lassen, wären Sie z.B. ohnehin verpflichtet gewesen ihn kastrieren zu lassen, wenn dies z.B. medizinisch notwendig gewesen sein sollte. Emotionslos und rein faktisch betrachtet, läßt sich zusammenfassen, dass Sie den Kater auf Ihre Kosten kastrieren lassen wollten, diese Kastration aber schon durch Ihren Cousin in Auftrag gegeben wurde (unabhängig von der Rechtmäßigkeit) und Sie nun dafür die Tierarztkosten (die Sie eigentlich selbst an den Tierarzt gezahlt hätten) an Ihren Cousin bezahlen sollen. Da es jedoch einerseits gerade um Ihren Ärger über das eigenmächtige Verhalten Ihres Cousins und dessen Frau und damit um Emotionen geht und zum anderen in der Praxis häufig die Haustiere nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen, sollten Sie versuchen eine friedliche und gütliche Lösung zu finden, notfalls über die Einschaltung eines Schiedsmannes.