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Schutzvertrag

von Steffen R.

Hallo Frau Fries, Wir haben mit folgender Angelegenheit vor allem nervlich zu kämpfen: Vor ca. 1,5 Monaten haben wir eine Hündin von einer "Tierschutzorganisation" durch einen Schutzvertrag übernommen. Es kam, wie es kommen musste: die Hündin ist trächtig. Wir sind dann zunächst an die sogenannte Organisation herangetreten und haben mitgeteilt, dass wir etwas verzweifelt sind. Uns wurde dann zunächst vermittelt, dass es wohl möglich wäre, sie zurückzubringen. Die Situation eskalierte etwas. Vertraglich hatten wir vereinbart, die Schutzgebühr anteilig erstattet zu bekommen, falls wir nicht zusammen klar kämen. Antwort: "Wir haben kein Geld". Nun ist uns das Geld eher zweitrangig und wir möchten nur sicher sein, dass ein gutes zu Hause gefunden wird. Auch das haben wir der Organisatin mitgeteilt, worauf keine Einwände kamen. Also schalteten wir eine Anzeige, schilderten den Fall und eine nette Dame meldete sich bei uns, die bereit wäre die Welpenaufzucht für uns zu übernehmen. Als dies bekannt wurde, wurde die Organisation hellhörig, warf uns vorsätzliche Vertragsstrafe vor und droht uns mit dem Staatsanwalt. In mehreren schriftlichen Auseinandersetzungen wurde nun die Rückgabe der Hündin gefordert (Eigentumsvorbehalt), da wir nicht berechtigt seien, den Hund weiter zu vermitteln. In vielen Fällen schrieb die zuständige Person, wir hätten Dinge "unter Zeugen" ausgesagt, die allerdings den Sachverhalt nicht wirklich beeinflussen würden. Mit ist bewusst, dass es diese Klauseln im Vertrag gibt. Für meine persönliche rechtliche Logik ergeben diese aber keinen Sinn - was meine Recherche ebenfalls ergab (Eigentumsvorbehalt, Besuchsrechte etc.), schließlich ist dies keine Behörde. Es wurde uns letztlich mitgeteilt, das Vertrauen ihrerseits sei auf Null gesunken und nun würden regelmäßige Besuche folgen. Ehrlich gesagt schüchtert mich und uns das nicht wirklich ein, aber dennoch möchte ich mich rechtlich etwas absichern. Wir möchten den Hund nicht wieder zu dieser selbsternannten Rettungsorganisation bringen bzw. abgeben, da wir uns ziemlich verkauft fühlen und uns die Hündin sehr sehr am Herzen liegt. Außerdem wurde uns der Zugang zu der vermeintlichen Pflegestelle verweigert, was ich verstehen kann, aber ebenso als unvertraulich bewerte (es klingt so, als gäbe es etwas zu verbergen). Ich habe mehrfach gelesen, dass die Klauseln solcher Schutzverträge als unwirksam bewertet werden und eher ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Auch wenn man sich sicher fühlt, ist es dennoch gewissermaßen belastend und solchen Stress kann man nun wirklich nicht gebrauchen. Vielen Dank im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob es sich bei Tierschutzverträgen/Adoptionsverträge/etc. um einen Kaufvertrag handelt, wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Da es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt. Anders dagegen z. B. das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Meines Erachtens spricht einiges für die Sicht der Hamburger Gerichte, da aus objektiver Sicht ein Tier gegen einen Geldbetrag übergeben wird und alle Pflichten (Steuern, Versicherung, Haftung, Tierarztkosten, etc.) auf den Übernehmer übergehen. Geht man somit von einem Kaufvertrag aus, so handelt es sich bei der Rückgabe eines Tieres an den Tierschutzverein letztlich um einen Rücktritt vom Kaufvertrag, bei dem der „Verkäufer“, also der Verein, das Tier zurücknimmt und der „Käufer“ dafür im Gegenzug sein Geld zurückbekommen muss. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig, ob es zwei Verträge gibt, also den ersten „Übernahmevertrag“ und dann noch eine weitere schriftliche Vereinbarung nach Kenntnis der Trächtigkeit, in der die Rückgabe der Hündin und die entsprechende Rückzahlung festgelegt wurden. Ständige Besuche des Vereins müssen Sie jedenfalls nicht dulden. Um zu prüfen, ob Sie die Hündin an die Organisation zurückgeben müssen bzw. ob und welche Konsequenzen es hätte, wenn Sie die Hündin an eine andere Person vermitteln, müsste anhand der Verträge und der bisherigen Korrespondenz geprüft werden. Da Sie schreiben, dass die Situation schon „etwas eskaliert“ sei, ist eine Bewertung an dieser Stelle ohne die Einzelheiten und den/die geschlossenen Vertrag/Verträge zu kennen leider nicht möglich.

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