zurück zur Übersicht Rückgabe eines Welpen 07.12.2009 von Gertrud S. Sehr geehrte Frau Fries, ich hatte vor kurzem einen Welpen aus meiner Zucht meinem Sohn zur Aufzucht übergeben. Der Hund sollte uns beiden als Deckrüde dienen. Jedoch sieht es so aus, als dass eine artgerechte Haltung des Hundes in Frage gestellt werden muss. Die soziale Situation seiner Lebensgefährtin, plötzlich ALG2 und der zweiten Schwangerschaft mit geplanter Heirat , finanzielle Probleme durch den Alleinverdienst meines Sohnes, Zeitarbeitsvertrag etc. Ich würde nun gern den Welpen ( 11 Wochen alt ) zur eigenen Aufzucht wieder zurückhaben wollen. Die Papiere sind nach wie vor in meinem Besitz. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Rückgabe des Welpen ? Und ist eigentlich eine zweite Registrierung durch meinen Sohn bei Tasso möglich oder zulässig ( Er möchte den Welpen für sich selbst beanspruchen )? PS: Es gibt keine ausdrückliche Schenkung, bzw. schriftliche Vereinbarung. Für Ihre Auskunft bedanke ich mich recht herzlich im Voraus. Mit den besten Grüßen ! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie Ihrem Sohn den Welpen zur Aufzucht übergeben haben, haben Sie einen Vertrag miteinander geschlossen. Ob es sich nun um eine Schenkung, einen zeitlich begrenzten Pflegevertrag oder ähnliches handelt, kann ohne genaue Angaben zur getroffenen Absprache zwischen Ihnen beiden nicht beurteilt werden. In einem Gerichtsverfahren müssten Sie u.a. beweisen, dass Sie Alleineigentümerin des Hundes sind und dass vereinbart wurde, dass Sie den Hund zurückerhalten. Fordern Sie Ihren Sohn schriftlich auf, Ihnen den Hund zu einem bestimmten Datum herauszugeben. Falls er sich weigert, sollten Sie sich anwaltlich über das mögliche weitere Vorgehen beraten lassen. Ob eine zweite Registrierung bei Tasso möglich ist, ist keine Rechtsfrage sondern hängt von den Registrierungsbedingungen von Tasso ab, die Sie bitte dort erfragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie Ihrem Sohn den Welpen zur Aufzucht übergeben haben, haben Sie einen Vertrag miteinander geschlossen. Ob es sich nun um eine Schenkung, einen zeitlich begrenzten Pflegevertrag oder ähnliches handelt, kann ohne genaue Angaben zur getroffenen Absprache zwischen Ihnen beiden nicht beurteilt werden. In einem Gerichtsverfahren müssten Sie u.a. beweisen, dass Sie Alleineigentümerin des Hundes sind und dass vereinbart wurde, dass Sie den Hund zurückerhalten. Fordern Sie Ihren Sohn schriftlich auf, Ihnen den Hund zu einem bestimmten Datum herauszugeben. Falls er sich weigert, sollten Sie sich anwaltlich über das mögliche weitere Vorgehen beraten lassen. Ob eine zweite Registrierung bei Tasso möglich ist, ist keine Rechtsfrage sondern hängt von den Registrierungsbedingungen von Tasso ab, die Sie bitte dort erfragen.