zurück zur Übersicht Meine Hündin Eagle 06.01.2016 von Jürgen E. Hallo, ich habe meine Hündin Eagle vorübergehend bei Bekannten in Pflege gegeben, da es mir durch meine Wohnungssituation nicht anders möglich war. Nun ist mein Haus fertig und ich wolle Eagle wieder zu mir holen. Meine Bekannten haben sie in der Zwischenzeit inseriert und verschenkt. Ich habe den Impfpass/Heimtierausweis, ebenso ist Eagle bei TASSO auf meinen Namen und Adresse registriert. Weiter habe ich eine Hundehaftpflichtpolice, in der auch meine Eagle mit Namen und Chipnummer registriert ist. Kann ich Eagle von den neuen "Besitzern" zurückverlangen? Die haben weder einen Vertrag noch Papiere für Eagle. Sie ist doch meine Hündin. Es war nie die Rede davon, dass sie vermittelt werden sollte. Sie sollte nur so lange bei meinen Bekannten wohnen, bis mein Haus fertiggestellt ist. Können Sie mir bitte helfen? Ich möchte meine Eagle wieder zurück. Mit freundlichen Grüßen Jürgen E. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider passiert es regelmäßig, dass die Pflegeperson den Hund verschenkt, verkauft oder sogar ins Tierheim gibt. Ob Sie Eagle erfolgreich vor Gericht einklagen können hängt von den Einzelheiten ab, die sorgfältig geprüft werden müssten, zudem müssten die neuen Besitzer namentlich bekannt sein. Sowohl für eine mögliche Herausgabeklage gegen die neuen Besitzer bzw. einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Bekannten, müssten Sie beweisen können, dass Sie nach wie vor trotz der Übergabe an Ihre Bekannten und dessen Weitergabe noch Eigentümer der Hündin sind. Falls Ihre Bekannte behaupten Sie hätten ihnen die Hündin geschenkt, müssen Sie beweisen, dass es sich nicht um eine Schenkung, sondern um eine befristete Pflegestelle also um einen mündlichen Verwahrungsvertrag handelte. Ich nehme an, dass Sie nichts Schriftliches mit Ihren Bekannten vereinbart haben, daher dürfte es schwer sein, zu beweisen, dass der Hund nur in Pflege gegeben und nicht z. B. verschenkt wurde. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang unter anderem, welche Absprache Sie mit Ihren Bekannten getätigt haben, also wie lange die Pflege dauern sollte, wer die laufenden Kosten trägt, haben Sie ihnen Futter zur Verfügung gestellt etc. Da Eagle bereits verschenkt wurde, könnte es unter Umständen sein, dass die neuen Besitzer gutgläubig rechtmäßige Eigentümer der Hündin geworden sind. Da es sich bei der Prüfung der Eigentumslage um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt und alle Einzelheiten bekannt sein müssen, lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Tierrecht zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten möglicher rechtlicher Schritte beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider passiert es regelmäßig, dass die Pflegeperson den Hund verschenkt, verkauft oder sogar ins Tierheim gibt. Ob Sie Eagle erfolgreich vor Gericht einklagen können hängt von den Einzelheiten ab, die sorgfältig geprüft werden müssten, zudem müssten die neuen Besitzer namentlich bekannt sein. Sowohl für eine mögliche Herausgabeklage gegen die neuen Besitzer bzw. einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Bekannten, müssten Sie beweisen können, dass Sie nach wie vor trotz der Übergabe an Ihre Bekannten und dessen Weitergabe noch Eigentümer der Hündin sind. Falls Ihre Bekannte behaupten Sie hätten ihnen die Hündin geschenkt, müssen Sie beweisen, dass es sich nicht um eine Schenkung, sondern um eine befristete Pflegestelle also um einen mündlichen Verwahrungsvertrag handelte. Ich nehme an, dass Sie nichts Schriftliches mit Ihren Bekannten vereinbart haben, daher dürfte es schwer sein, zu beweisen, dass der Hund nur in Pflege gegeben und nicht z. B. verschenkt wurde. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang unter anderem, welche Absprache Sie mit Ihren Bekannten getätigt haben, also wie lange die Pflege dauern sollte, wer die laufenden Kosten trägt, haben Sie ihnen Futter zur Verfügung gestellt etc. Da Eagle bereits verschenkt wurde, könnte es unter Umständen sein, dass die neuen Besitzer gutgläubig rechtmäßige Eigentümer der Hündin geworden sind. Da es sich bei der Prüfung der Eigentumslage um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt und alle Einzelheiten bekannt sein müssen, lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Tierrecht zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten möglicher rechtlicher Schritte beraten.