zurück zur Übersicht Alano 11.12.2009 von Ramona L. Ich hätte da mal eine Frage. Jemanden der hier in meiner nähe wohnt besitzt einen Alano Rüden. Dürfen andere Leute mit diesen Hund raus? Und darf dieser Hund sich einfach weitervermehren? Das würd mich sehr interessieren.Da dieser Hund ja in Kategorie 2 steht Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Nordrhein-Westfalen fällt der Alano unter § 10 des Landeshundegesetzes NRW. Er gehört damit zwar nicht zu den ausdrücklich unter § 3 genannten “gefährlichen“ Hunden, jedoch gelten für die Haltung eines Alano zum Großteil die gleichen Anforderungen. Das bedeutet, dass andere Personen als der Halter den Hund nur dann ausführen dürfen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und in der Lage sind den Hund sicher zu halten und zu führen. Ein Zuchtverbot für diese Rasse gibt es nicht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Nordrhein-Westfalen fällt der Alano unter § 10 des Landeshundegesetzes NRW. Er gehört damit zwar nicht zu den ausdrücklich unter § 3 genannten “gefährlichen“ Hunden, jedoch gelten für die Haltung eines Alano zum Großteil die gleichen Anforderungen. Das bedeutet, dass andere Personen als der Halter den Hund nur dann ausführen dürfen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und in der Lage sind den Hund sicher zu halten und zu führen. Ein Zuchtverbot für diese Rasse gibt es nicht.