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Kündigung wegen Hundehaltung

von Stefanie W.

Guten Tag, wir haben das folgende Problem. Mein Freund hat mir einen Hund geschenkt Jetzt sollen wir ihn abgegeben auf Wunsch unseres Vermieters. Es steht nichts von Hundeverbot im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Darf unser Vermieter uns deswegen kündigen oder uns zwingen den Hund abzugeben? Mit freundlichen Grüßen, Stefanie W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste Ihr Mietvertrag und der exakte Wortlaut der Tierhaltungsklausel geprüft werden. Wichtig zu wissen wäre auch, um es sich um einen Hund der in Sachsen als gefährlich geltenden Rassen handelt (American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier) bzw. ob die Vermutung der Gefährlichkeit im Einzelfall widerlegt wurde. Daher hier ein paar grundsätzliche Infos zur Hundehaltung in Mietwohnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.03.2013 entschieden, dass eine Mietvertragsklausel nach der die Hunde-und Katzenhaltung generell verboten ist, unwirksam ist (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Selbst wenn die Klausel in Ihrem Mietvertrag unwirksam wäre folgt hieraus laut Gericht aber nicht automatisch, dass nun die Hunde-und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Das Ergebnis der Abwägung in Ihrem konkreten Fall kann nicht beurteilt werden. Sollte Ihr Vermieter Ihnen also die Hundehaltung verbieten, sollten dieses Verbot und Ihren Mietvertrag von einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt/in überprüfen lassen.

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