zurück zur Übersicht Stammbaum gefälscht - Anzeige wegen Betrug 28.01.2016 von Sonja S. Sehr geehrte Frau Fries, nach dem Kauf einer vermeintlichen Rassekatze hat sich herausgestellt, dass der Stammbaum eine Fälschung ist. Leider liegt dieser nicht im Original vor und wurde nur per E-Mail übermittelt. Hat man die Möglichkeit eine Anzeige wegen Betruges gegen die Züchterin zu stellen, auch wenn das Original nicht vorliegt? Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen Sonja S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstatten. Zwingende formelle Voraussetzungen gibt es nicht, daher können Sie die Anzeige mündlich oder schriftlich erstatten. Am wirksamsten ist es jedoch eine schriftliche Anzeige zu fertigen, Beweismittel beizufügen, Zeugen zu benennen und an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Sofern Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie ausdrücklich darauf hinweisen. Dies kann für eventuelle zivilrechtliche Schritte hilfreich sein. Schildern Sie den Vorgang so konkret wie möglich. Verzichten Sie auf Gefühligkeiten und Kraftausdrücke. Beschreiben Sie Ihr Anliegen sachlich, strukturiert und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Wichtig ist, dass Sie nur das als Tatsache darstellen, was Sie auch tatsächlich beweisen können. Vermutungen, Rückschlüssen, Meinungen und Informationen, die Sie nur vom Hören-Sagen haben, kennzeichnen Sie bitte auch als solche, um nicht falsche Tatsachen zu behaupten und falsche Verdächtigungen auszusprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstatten. Zwingende formelle Voraussetzungen gibt es nicht, daher können Sie die Anzeige mündlich oder schriftlich erstatten. Am wirksamsten ist es jedoch eine schriftliche Anzeige zu fertigen, Beweismittel beizufügen, Zeugen zu benennen und an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Sofern Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie ausdrücklich darauf hinweisen. Dies kann für eventuelle zivilrechtliche Schritte hilfreich sein. Schildern Sie den Vorgang so konkret wie möglich. Verzichten Sie auf Gefühligkeiten und Kraftausdrücke. Beschreiben Sie Ihr Anliegen sachlich, strukturiert und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Wichtig ist, dass Sie nur das als Tatsache darstellen, was Sie auch tatsächlich beweisen können. Vermutungen, Rückschlüssen, Meinungen und Informationen, die Sie nur vom Hören-Sagen haben, kennzeichnen Sie bitte auch als solche, um nicht falsche Tatsachen zu behaupten und falsche Verdächtigungen auszusprechen.