zurück zur Übersicht Absicherung für meine Tiere im Falle meines Todes 07.02.2016 von Christl L. Ich habe drei Katzen und bin über 70 Jahre alt. Ich möchte unbedingt gewährleisten, dass meine Katzen auch nach meinem Tode gut versorgt werden. Ich bin in der Lage dafür einen Betrag bereitzustellen. Bitte teilen Sie mir mit, was ich veranlassen muss, um dies rechtlich einwandfrei festzumachen. Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße C. L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit dem Tier, falls man vor ihm verstirbt. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Sie könnten z.B. die Katzen einer Freundin etc. vermachen, gekoppelt an einen bestimmten Geldbetrag und/oder entsprechende Auflage. Dies ist dann keine Erbschaft, sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Des Weiteren können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Einhaltung der Auflagen überwacht. Alle wichtigen Informationen zum Tier (Krankheiten, Allergien etc.) können und sollten ebenfalls in dem Testament vermerkt sein. Da es aber auch noch andere Varianten gibt, die hier nicht alle aufgeführt werden können und von Ihrer persönlichen Situation abhängen, sollten Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin für Erbrecht beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit dem Tier, falls man vor ihm verstirbt. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Sie könnten z.B. die Katzen einer Freundin etc. vermachen, gekoppelt an einen bestimmten Geldbetrag und/oder entsprechende Auflage. Dies ist dann keine Erbschaft, sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Des Weiteren können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Einhaltung der Auflagen überwacht. Alle wichtigen Informationen zum Tier (Krankheiten, Allergien etc.) können und sollten ebenfalls in dem Testament vermerkt sein. Da es aber auch noch andere Varianten gibt, die hier nicht alle aufgeführt werden können und von Ihrer persönlichen Situation abhängen, sollten Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin für Erbrecht beraten lassen.