zurück zur Übersicht Hund will zuhause bleiben 08.02.2016 von Regine E. Nach dem unerwarteten, plötzlichen Herztod meines Lebensgefährten(31.09.15) beansprucht der erbberechtigte Adoptivsohn unseren Hund (5 Jahre), um den er sich nie gesorgt hat, nach über drei Monaten als sogenannte "Erbmasse" für sich. Er hat den Hund schon dreimal, mit Gewalt mir gegenüber, sozusagen entführt. Leider habe ich keine Anzeige erstattet. Der Hund ist bei mir geboren und kommt immer wieder zu mir (und zu seiner Mutter) zurück. Ich habe den Impfpass, aber mit dem Namen des Verstorbenen. Frage: Wie kann ich meine Rechte an diesem lieben Wesen durchsetzen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Ereignisses an mich wenden müssen. Da Sie den Hund behalten bzw. falls er sich derzeit bei dem Adoptivsohn aufhält zurückerlangen möchten, müsste die Eigentumslage geprüft werden. Da Sie offensichtlich nicht verheiratet waren, wäre wichtig zu wissen, ob es ein Testament oder ähnliches gibt. Sind Sie Alleineigentümerin des Hundes, hätte der Tod Ihres Lebensgefährten keinen Einfluss darauf und der Adoptivsohn hätte keine Rechte, da der Hund eben nicht Erbmasse gehören würde. War der Verstorbene allerdings Alleineigentümer, so hätten Sie wiederum keine Rechte an dem Hund. Die dritte Alternative wäre die, dass Ihnen der Hund beiden zu gleichen Teilen gehörte, dann wären Sie nach wie vor zur Hälfte Eigentümerin und der andere Eigentumsanteil wäre dann auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft übergegangen, und Sie müssten sich auseinandersetzen. Da ohne Kenntnis der Einzelheiten eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf z. B. von einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin für Erbrecht beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Ereignisses an mich wenden müssen. Da Sie den Hund behalten bzw. falls er sich derzeit bei dem Adoptivsohn aufhält zurückerlangen möchten, müsste die Eigentumslage geprüft werden. Da Sie offensichtlich nicht verheiratet waren, wäre wichtig zu wissen, ob es ein Testament oder ähnliches gibt. Sind Sie Alleineigentümerin des Hundes, hätte der Tod Ihres Lebensgefährten keinen Einfluss darauf und der Adoptivsohn hätte keine Rechte, da der Hund eben nicht Erbmasse gehören würde. War der Verstorbene allerdings Alleineigentümer, so hätten Sie wiederum keine Rechte an dem Hund. Die dritte Alternative wäre die, dass Ihnen der Hund beiden zu gleichen Teilen gehörte, dann wären Sie nach wie vor zur Hälfte Eigentümerin und der andere Eigentumsanteil wäre dann auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft übergegangen, und Sie müssten sich auseinandersetzen. Da ohne Kenntnis der Einzelheiten eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf z. B. von einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin für Erbrecht beraten lassen.