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Schutzvertrag

von Kimberly L.

Hallo, brauche dringend Ihren Rat. Ich habe im Juli 2015 meine Labradorhündin mit 11 Wochen gekauft mit einem Schutzvetrag. Da drin steht, dass ich den Hund ohne Absprache nicht an Dritte weiter verkaufen darf. Da leider sich meine Lebenssituation geändert hat und mir keine Möglichkeit blieb, schrieb ich der Züchterin, dass ich meine Hündin verkaufe. Sie drohte mir sofort mit Anwalt und ob ich den Vertrag nicht gelesen hätte. Ich meinte dann zu ihr, dass ich selber einen Platz für die Kleine suche. Nach einem Telefonat hatte sich die Züchterin mit ihrem Mann besprochen. Am nächsten Morgen erhielt ich eine Nachricht über Whatsapp, dass es ihr egal ist, was ich mit dem Hund mache, dass sie nicht die Zeit und nicht die Muße hätte, sich damit zu beschäftigen, ich soll mache,n was ich will mit dem Hund. Auf das hin inserierte ich meine Hündin und hatte viele Anfragen. Eine junge Familie hatte Interesse und sie kamen am Sonntag, um sich meine Hündin anzusehen. Ich erzählte ihr das mit der Züchterin, dass sie mir per Whatsapp zugesagt hat, ich darf machen, was ich will. Sie nahmen meine Hündin mit. Einen Tag später, am Montag, den 22.02.16, schrieb mir die neue Besitzerin, ich habe sie belogen und betrogen, und dass der Züchter lebenslanges Recht auf den Hund habe und dass sie ihn mir sofort bringen möchte, weil sie nicht will, dass ihr der Hund weggenommen wird ... Ich erklärte es ihr nochmal mit der Züchterin ... Sie hört mir nicht mal zu. Drohte mir sofort mit Anwalt und Anzeige wegen Betrug. Was ist den jetzt? Durfte ich meine Hündin gar nicht verkaufen, obwohl ich es in Whatsapp schwarz auf weiß habe?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier sind zwei Verträge zu betrachten: der Kaufvertrag, den Sie mit der Züchterin geschlossen haben und dann der zweite Kaufvertrag, den Sie mit der neuen Besitzerin geschlossen haben. Beide Verträge haben sind unabhängig voneinander zu bewerten. Der Zusatz in dem Vertrag mit der Züchterin, dass der Hund nur nach Absprache an Dritte verkauft werden darf, ist absolut üblich und je nach konkretem Wortlaut auch wirksam. Da Sie schreiben, dass Sie per WhatsApp das Einverständnis der Züchterin haben, durften Sie den Hund weiterverkaufen ohne gegen den Vertrag zu verstoßen. Selbst wenn dieses Einverständnis nicht vorläge, wäre zu prüfen, ob dies nicht unschädlich ist. Mit dem zweiten Kaufvertrag haben Sie Ihr Eigentum an der Hündin gegen Bezahlung des Kaufpreises übertragen. Wenn die neuen Eigentümer Ihnen den Hund zurückgeben möchten, müssten diese ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht haben. Leider ist Ihre Schilderung für die Bewertung zu kurz, zudem wäre wichtig zu wissen, ob Sie die Hündin schon zurückgenommen und gegebenenfalls den Kaufpreis zurückerstattet haben. Auch müssten die beiden Kaufverträge eingesehen werden. Spätestens wenn sich ein Rechtsanwalt oder tatsächlich die Polizei bei Ihnen meldet, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht wenden.

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