Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ob die Klausel Ihres Mietvertrages wirksam ist, hängt von dem konkreten Wortlaut ab. Ich nehme an, dass dort nicht jegliche Haustierhaltung von der Genehmigung des Vermieters abhängt, sondern Kleintiere ausgenommen sind. Falls dem nicht so ist, wäre die Klausel unwirksam. Selbst wenn dort geregelt ist, dass die Hundehaltung nicht pauschal verboten, sondern von der Zustimmung Ihres Vermieters abhängig ist, muss der Vermieter die Interessen aller Beteiligten (Mieter, Vermieter, Nachbarn) abwägen und kann seine Zustimmung nur bei gewichtigen sachlichen Gründen verweigern. Da Ihr Vermieter offensichtlich keine Gründe angegeben hat, reicht dies nicht aus für die Verweigerung der Genehmigung. Da Ihr Mietvertrag offenbar kein generelles Verbot der Hundehaltung vorsieht, ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12) auf Ihren Fall zwar nicht direkt anwendbar, sie kann jedoch als Argumentationshilfe herangezogen werden, falls Ihr Vermieter seine Erlaubnis weiterhin verweigert. Danach ist ein generelles Hundehaltungsverbot in Mietverträgen unwirksam, da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel folgt jedoch nicht automatisch, dass nun die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Daher wäre es gut, wenn Sie von allen anderen Mietern die schriftliche Bestätigung haben, dass diese keine Einwände gegen Ihre Katzenhaltung haben. Schreiben Sie den Vermieter nun per Post an und fordern Sie ihn auf, innerhalb von zwei Wochen die schriftliche Zustimmung zur Haltung der Katze zu erteilen. Berufen Sie sich auf das oben genannte Gerichtsurteil und fügen Sie die Unterschriftenliste der Nachbarn bei. Zu Beweiszwecken sollten Sie den Brief per Einschreiben versenden. Behalten Sie für Ihre eigenen Unterlagen eine Kopie des von Ihnen unterschriebenen Briefes. Sollte er seine Zustimmung weiterhin verweigern, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin. Im Streitfall müsste letztlich das zuständige Amtsgericht darüber entscheiden.