zurück zur Übersicht Neuer Mietvertrag nach 4 Jahren wegen Hundehaltung 13.12.2009 von Malin R. Hallo Frau Fries, es geht um meine beiden Hunde. Mein Vater und ich wohnen seit fast 12 Jahren in einer Mietwohnung. Seit knapp 4 Jahren besitzen wir einen kleinen Mischlings-Rüden. Anfang diesen Jahres kam noch eine Golden Retriever Hündin dazu. Vor kurzem kam unser Vermieter auf die Idee uns die Tierhaltung zu verbieten und fordert nun einen neuen Mietvertrag. In unserem jetzigen und gültigen Mietvertrag steht gar nichts zum Thema Tierhaltung. Er behauptet, unsere Hündin würde ihr Geschäft auf dem Hof erledigen (was definitiv nicht stimmt!) und dass seitdem unsere Hunde hier seien, Kinder gebissen würden. Das Kind, das gebissen wurde, hat jedoch in eine Beißerei unserer Nachbarshunde eingegriffen (sie haben den gleichen Vermieter) und unsere Hunde waren zu dem Zeitpunkt in der Wohnung. Er fordert uns allein auf unsere Hunde auf dem Hof an die Leine zu nehmen, obwohl die anderen "Störenfriede" frei herumlaufen dürfen. Kann er irgendetwas unternehmen, wenn er eigentlich gar nichts gegen uns in der Hand hat? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries So wie sie die Situation schildern handelt ihr Vermieter ohne einen nachvollziehbaren Grund. Sollten die Behauptungen des Vermieters nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen, so kann er die anscheinend vier Jahre lang geduldete Hundehaltung nicht plötzlich grundlos verbieten. Wenn möglich versuchen Sie in einem sachlichen Gespräch mit dem Vermieter auszuloten, ob nicht vielleicht etwas anderes dahinter steckt und die Hundehaltung nur vorgeschoben wurde, um Sie zur Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages zu bewegen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries So wie sie die Situation schildern handelt ihr Vermieter ohne einen nachvollziehbaren Grund. Sollten die Behauptungen des Vermieters nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen, so kann er die anscheinend vier Jahre lang geduldete Hundehaltung nicht plötzlich grundlos verbieten. Wenn möglich versuchen Sie in einem sachlichen Gespräch mit dem Vermieter auszuloten, ob nicht vielleicht etwas anderes dahinter steckt und die Hundehaltung nur vorgeschoben wurde, um Sie zur Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages zu bewegen.