zurück zur Übersicht Mein Hund wurde gestohlen, dann verkauft 29.02.2016 von Meltem Ö. Hallo, mein Hund wurde mir am 09.01.2016 gestohlen. Er ist bei TASSO registriert, gechippt wurde er auch. Am 25.02.2016 hab ich eine anzeige auf ebay Kleinanzeigen gefunden, da jemand ihn verkaufen wollte. Also habe ich so getan, als ob ich Interesse habe ihn abzukaufen. Die Polizei wurde mehrmals informiert und auch Anzeigen erstatten. Trotz das ich meinte, dass ich zum 28.02.2016 den Hund 'kaufen' gehn sollte, meinten sie, sie können nix machen. Und da ich am 28.02.2016 nicht gehen konnte, da ich in Berlin bin, und der Verkäufer in Rheinland-Pfalz, hat er meinen Hund heute, am 29.02.2016, an einen anderen verkauft. Was kann ich noch tun? LG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu prüfen, welche weiteren Schritte möglich sind, müssten zunächst die Einzelheiten bekannt sein und geprüft werden, ob es sich tatsächlich um einen Diebstahl im Sinne des Strafgesetzbuches handelt. Ob Ihnen also der Hund gegen Ihren Willen entwendet wurde oder sie ihn freiwillig, z. B. zur Pflege an eine Bekannte, gegeben haben und die ihn weitergegeben hat. Die Tatsache, dass Ihr Hund nun an einen anderen verkauft wurde, macht die Sache leider noch komplizierter, da der Verkäufer Ihnen wahrscheinlich nicht die Kontaktdaten nennen wird. Zudem könnten die neuen Halter im schlimmsten Fall (je nach den Einzelheiten) rechtmäßig das Eigentum erworben haben im Wege des so genannten „gutgläubigen Erwerbs“. Wenden Sie sich daher einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, um prüfen zu lassen, ob und gegen wen Sie einen Herausgabeanspruch haben oder ob Sie letztlich „nur“ einen Schadensersatzanspruch haben. Drucken Sie sich die Verkaufsanzeige zur Sicherheit aus. Durch den Anwalt/die Anwältin könnte eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden, so dass Sie hierdurch vielleicht erfahren können, an wen Ihr Hund am 29.02.2016 verkauft wurde.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu prüfen, welche weiteren Schritte möglich sind, müssten zunächst die Einzelheiten bekannt sein und geprüft werden, ob es sich tatsächlich um einen Diebstahl im Sinne des Strafgesetzbuches handelt. Ob Ihnen also der Hund gegen Ihren Willen entwendet wurde oder sie ihn freiwillig, z. B. zur Pflege an eine Bekannte, gegeben haben und die ihn weitergegeben hat. Die Tatsache, dass Ihr Hund nun an einen anderen verkauft wurde, macht die Sache leider noch komplizierter, da der Verkäufer Ihnen wahrscheinlich nicht die Kontaktdaten nennen wird. Zudem könnten die neuen Halter im schlimmsten Fall (je nach den Einzelheiten) rechtmäßig das Eigentum erworben haben im Wege des so genannten „gutgläubigen Erwerbs“. Wenden Sie sich daher einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, um prüfen zu lassen, ob und gegen wen Sie einen Herausgabeanspruch haben oder ob Sie letztlich „nur“ einen Schadensersatzanspruch haben. Drucken Sie sich die Verkaufsanzeige zur Sicherheit aus. Durch den Anwalt/die Anwältin könnte eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden, so dass Sie hierdurch vielleicht erfahren können, an wen Ihr Hund am 29.02.2016 verkauft wurde.