Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Regelmäßig ist Hundegebell der Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Zunächst allgemeine Informationen vorweg: Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Da Sie schreiben, dass Ihr Hund nie allein sei, die Nachbarin dies bestreitet, sollten sie sich bei Ihrer Mutter und Ihrem Bruder erkundigen, ob es tatsächlich (selbst kurze) Zeiten gibt, in denen auch diese beide nicht in Ihrer Wohnung sind, z. B. wegen Einkäufen, Arztbesuchen etc. Sollte die Nachbarin sich an Ihren Vermieter wenden und/oder eine Unterlassungsverfügung beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie erwirken wollen, sollten Sie im Zweifel nachweisen können, dass das Gebell nicht von Ihrem Hund kommt (gibt es z. B. noch andere Hunde im Haus, hören andere Nachbarn dieses Bellen nicht, etc.). Beide Schritte der Nachbarin sollten Sie vermeiden, da die Gerichte, wie oben gesagt, sehr hundefeindlich sind. Da im Alltag Probleme mit den Haustieren oft nur vorgeschoben werden, weil der Nachbar sich nicht traut den eigentlichen Grund seines Ärgers anzusprechen, versuchen Sie daher in einem friedlichen Gespräch mit der Nachbarin herauszufinden, ob es einen anderen Grund für den Streit gibt, um die Lage zu klären.