zurück zur Übersicht Impfpass nicht ausgehändigt 16.03.2016 von Annette V. Bei der Übergabe des Hundes wurde uns kein Impfpass ausgehändigt, da sich dieser angeblich noch beim Vorbesitzer befindet und der ihn nicht aushändigt. Laut Aussage der Vorsitzenden Fr. M. hat der Verein den Hund wegen angeblichem Vertragsbruch polizeilich wieder abgeholt. Seit 19.02.16 bin ich am nachfragen, was mit dem Impfausweis ist, da ich ihn dringendst brauche, da ich über Ostern nach Ungarn reise und den Hund mitnehmen will. Ebenso erhalte ich auf Nachfrage keinerlei Auskünfte über Impfungen, wann was geimpft wurde. Ich Bitte diesbezüglich um rasche Hilfe. Vielen Dank im Voraus Annette V. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern in dem von Ihnen unterschriebenen Tierschutzvertrag die Übergabe des Impfausweises ebenfalls genannt ist, hätten Sie einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Verein. Kann der Verein allerdings nachweisen, dass der Ausweis nicht in seinem Besitz ist, kann er zur Herausgabe auch nicht verpflichtet werden. Da keine Kopie des Ausweises angefertigt werden kann, müsste ein komplett neuer Ausweis durch einen berechtigten Tierarzt ausgestellt werden. Die Impfungen müssten dann jedoch auch neu vorgenommen worden. Da die Tollwutimpfung für Reisen mit dem Hund nach Ungarn mindestens 30 Tage vor der Einreise vorgenommen werden muss, werden sie dies kurzfristig nicht nachholen können. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben und ob dieser erfolgreich geltend gemacht werden kann, müsste der Vertrag geprüft werden und die Einzelheiten bekannt sein. Wenden Sie sich daher gegebenenfalls bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern in dem von Ihnen unterschriebenen Tierschutzvertrag die Übergabe des Impfausweises ebenfalls genannt ist, hätten Sie einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Verein. Kann der Verein allerdings nachweisen, dass der Ausweis nicht in seinem Besitz ist, kann er zur Herausgabe auch nicht verpflichtet werden. Da keine Kopie des Ausweises angefertigt werden kann, müsste ein komplett neuer Ausweis durch einen berechtigten Tierarzt ausgestellt werden. Die Impfungen müssten dann jedoch auch neu vorgenommen worden. Da die Tollwutimpfung für Reisen mit dem Hund nach Ungarn mindestens 30 Tage vor der Einreise vorgenommen werden muss, werden sie dies kurzfristig nicht nachholen können. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben und ob dieser erfolgreich geltend gemacht werden kann, müsste der Vertrag geprüft werden und die Einzelheiten bekannt sein. Wenden Sie sich daher gegebenenfalls bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort.