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Abgegebener Hund

von Lisa W.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben unseren Hund abgeben müssen, da er absolut nicht alleine bleiben kann. Dies haben wir auch genau so in die Verkaufsanzeige geschrieben. Schnell haben sich junge Leute gefunden, die bereit waren, unserem Hund ein neues Leben als Zweithund mit einer vorhandenen Hündin zusammen zu ermöglichen. Sie wollten ihn ganz schnell zu sich nehmen. Um zu sehen, ob alles klappt, haben wir mündlich vereinbart, dass sie ihn eine Woche zur Probe nehmen und nach dieser Woche entweder den Hund behalten oder ihn an uns zurückgeben. Nach dieser besagten Probewoche habe ich mich per SMS nach der Entscheidung erkundigt und die Antwort erhalten, dass sie ihn behalten und wir uns für restliche Formalitäten bald treffen können. Dazu kam es leider nie, da die neuen Besitzer unseres Hundes sich nicht von selbst gemeldet und auf Nachfragen zu einem Treffen immer etwas vor hatten. Vor einer Woche nun erreichte uns die Nachricht, dass sie den Hund doch nicht behalten könnten, da er ja tatsächlich nicht alleine bleiben kann und dass sie den Hund an uns zurückgeben wollen. Dies ist für uns aber nun aus privaten Gründen nicht mehr möglich, und wir haben aufgrund der Aussage, sie würden den Hund behalten, schon seine Versicherung und andere Ausgabenpunkte diesbezüglich gekündigt, da wir darauf vertraut haben, dass sie den Hund behalten. Schließlich wurde uns das auch schriftlich per SMS fest zugesichert! Und nun stehen sie regelmäßig vor unserer Tür, wollen den Hund zurückgeben und machen immens Terror, weswegen ich nun schon Angst habe alleine zu Hause zu sein, geschweige denn nach Hause zu kommen. Meine Frage nun: Sind wir verpflichtet den Hund zurückzunehmen oder aufgrund der schriftlichen Aussage, dass sie ihn behalten, rechtlich davon entbunden? Und wie ist es im Falle, er haut ab? Da er bei TASSO registriert ist und noch unsere Adresse angeben ist, würde er automatisch wieder bei uns landen. Jedoch ist es uns eben nicht mehr möglich, ihn zu halten. Können wir dann an die neuen Besitzer verweisen und begeben uns damit rechtlich nicht in Bedrängnis? Ich hoffe und freue mich auf schnelle Antwort ihrerseits! Mir freundlichen Grüßen Lisa W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie mit den neuen Besitzern eine Zahlung für den Hund ausgemacht haben oder ob Sie den Hund verschenken wollten. Sofern Sie die Zahlung eines Kaufpreises oder einer Schutzgebühr vereinbart haben, hätten Sie rechtlich einen Kaufvertrag auf Probe im Sinne des BGB geschlossen. Mit der nachweisbaren und fristgerechten Zusage, den Hund zu behalten, ist der Verkauf abgeschlossen, und die neuen Besitzer sind Eigentümer geworden. Ein Rücktrittsrecht aufgrund der Tatsache, dass er nicht allein bleiben kann, ist aus Ihrer Schilderung nicht zu entnehmen, da Sie dies ausdrücklich in der Anzeige offenbart haben und die Käufer nicht getäuscht haben. Wenn Sie den Hund nicht mehr zurücknehmen können, müssen sich die neuen Halter selbst darum kümmern einen neuen geeigneten Halter zu finden. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder ähnliches, rufen Sie notfalls die Polizei. Da Sie den Hund nicht mehr haben, können Sie Ihren Registereintrag löschen lassen. Notfalls verweisen Sie an die neuen Besitzer.

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