zurück zur Übersicht Nachbarschaftsstreit wegen Katzen 03.04.2016 von Sonja K. Ich habe seit 1993 drei Katzen. Jetzt plötzlich fangen unsere Nachbarn an "komisch" zu werden und behaupten, nur unsere Katzen würden immer nachts auf ihrer Terrasse auf der Bank liegen, und wenn es regnet, natürlich auch Pfotenabdrücke hinterlassen. Nach einem abendlichen Anruf, mit der Aufforderung, ich sollte mit einem Eimer kommen und ihre Bank putzen, habe ich versucht, ihr zu erklären, dass sie gar nicht wissen kann, ob es unsere Katzen sind, da in unserer Nachbarschaft noch mehr Katzenhalter mit Freigängern wohnen. Daraufhin haben sie jetzt Rattenfallen an der offenen Grundstücksgrenze ausgelegt. Welche rechtliche Handhabe steht mir jetzt zur Verfügung, bevor es zum Äußersten kommt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht und ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, ob Ihre Nachbarn überhaupt einen solchen Schein haben. Machen Sie Beweisfotos. Da Sie aber schreiben, dass die Nachbarn erst jetzt „komisch“ werden und sich – angeblich – über die Katzen ärgern, vermute ich, dass wie häufig in der Praxis die Katzen nur vorgeschoben werden, weil die Nachbarn sich nicht trauen, den Ursprung des eigentlichen Ärgers nicht anzusprechen. Vielleicht gab es vor kurzem einen Streit oder eine Veränderung, die sich auch auf die Nachbarn auswirkt. Versuchen Sie im Interesse aller Beteiligten in einem friedlichen Gespräch, das eigentliche Problem herauszubekommen und eine Lösung zu finden. Notfalls lassen Sie sich anwaltlich über die weiteren möglichen und sinnvollen rechtlichen Schritte beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht und ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, ob Ihre Nachbarn überhaupt einen solchen Schein haben. Machen Sie Beweisfotos. Da Sie aber schreiben, dass die Nachbarn erst jetzt „komisch“ werden und sich – angeblich – über die Katzen ärgern, vermute ich, dass wie häufig in der Praxis die Katzen nur vorgeschoben werden, weil die Nachbarn sich nicht trauen, den Ursprung des eigentlichen Ärgers nicht anzusprechen. Vielleicht gab es vor kurzem einen Streit oder eine Veränderung, die sich auch auf die Nachbarn auswirkt. Versuchen Sie im Interesse aller Beteiligten in einem friedlichen Gespräch, das eigentliche Problem herauszubekommen und eine Lösung zu finden. Notfalls lassen Sie sich anwaltlich über die weiteren möglichen und sinnvollen rechtlichen Schritte beraten.