zurück zur Übersicht Mein Hund ist abgehauen und im Tierheim gelandet und Vorbesitzerin hat ihn aus Tierheim geholt 04.04.2016 von Katharina G. Folgendes Problem: M;ein Hund ist vor einer Woche abgehauen. Er ist gechippt, gemeldet, also alles. Ich habe mit der Vorbesitzerin geschrieben bzw. gefragt, ob sie ihn gesehen hat. Und sie sagte ständig "nein". Ich habe Suchaktionen gemacht, Plakate, alles halt, was machen kann, habe ich gemacht. Das Tier wurde gefunden, ist ins Tierheim gekommen. Und was ich nicht verstehe, die Hunde werden doch kontrolliert, ob sie gechippt sind, was er ja ist, und ich wurde nicht informiert, dass der Hund dort ist, obwohl in mehrmaligen anrufen gefragt wurde, ob ein solcher Hund da ist. Nun bekomme ich eine SMS, dass der Hund bei der Vorbesitzerin ist und sie ihn aus dem Tierheim geholt hat. Und sie möchte mir meinen Hund nicht mehr rausrücken. Sie beruft sich auf den Schutzvertrag, wo auch Geld geflossen ist. Wie soll bzw. kann ich mich verhalten? Wir möchten unseren Hund wieder haben, aber sie gibt ihn nicht raus. Ist das rechtens, was sie macht? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu kurz und zu lückenhaft, um eine Einschätzung abgeben zu können. Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Anspruch auf Herausgabe gegen die Vorbesitzerin haben, wenn es sich bei dem Hund um Ihr Eigentum handelt und Sie dies nachweisen können. Da Sie schreiben, dass es einen Schutzvertrag gibt und Sie für den Hund bezahlt haben, könnte dies den Eigentumsübergang auf Sie beweisen. Zusätzlich können Sie sich auf die Eigentumsvermutung des § 1006 Absatz 2 BGB berufen. Um die Rechtslage zu bewerten, müsste allerdings der gesamte Sachverhalt bekannt sein und der Schutzvertrag eingesehen werden, da schreiben, dass die Vorbesitzerin sich auf eben diesen Schutzvertrag bezieht, um den Hund zu behalten. Hier müsste geprüft werden, was genau dort geregelt ist und ob die entsprechende Klausel überhaupt wirksam ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu kurz und zu lückenhaft, um eine Einschätzung abgeben zu können. Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Anspruch auf Herausgabe gegen die Vorbesitzerin haben, wenn es sich bei dem Hund um Ihr Eigentum handelt und Sie dies nachweisen können. Da Sie schreiben, dass es einen Schutzvertrag gibt und Sie für den Hund bezahlt haben, könnte dies den Eigentumsübergang auf Sie beweisen. Zusätzlich können Sie sich auf die Eigentumsvermutung des § 1006 Absatz 2 BGB berufen. Um die Rechtslage zu bewerten, müsste allerdings der gesamte Sachverhalt bekannt sein und der Schutzvertrag eingesehen werden, da schreiben, dass die Vorbesitzerin sich auf eben diesen Schutzvertrag bezieht, um den Hund zu behalten. Hier müsste geprüft werden, was genau dort geregelt ist und ob die entsprechende Klausel überhaupt wirksam ist.