Ich habe vor kurzem einen Hund adoptiert, der leider von einem Kind aus seiner ehemaligen Familie geschlagen wurde. Seit diesem Vorfall hat der kleine Kerl wohl ein Problem mit Kindern und zeigt dieses auch deutlich (durch knurren, unterwerfen, schnappen ...). Auch bei fremden Menschen braucht er seine Zeit aufzutauen, weswegen er ins Tierheim sollte. Ein Freund der Familie sagte aber zu, ihn aufzunehmen, wenn man ihm den Hund bringen würde. Nach nur einer Woche in der Pflegefamilie wurde dann aber bereits wieder versucht, ein neues Zuhause für ihn zu finden, so ist er bei mir gelandet. Da ich allerdings nun ungeplant schwanger wurde und er nicht mir Kindern kann, war ich also gezwungen ein neues Zuhause für ihn zu finden und habe ihn an eine Freundin vermittelt.
Die beiden, die den Hund für eine Woche bei sich hatten, zu mir brachten, haben ihn für 100 Euro VHB im Internet inseriert gehabt. Laut ihren Angaben sei der Hund geimpft, gechippt und bis auf ein Schmatzen gesund. Nun stellte sich jedoch schnell heraus, dass der Hund Probleme mit den Analdrüsen hat, er dringend eine Zahnsanierung braucht und der Impfausweis wurde auch auf mehrfache Anfragen nie nachgesendet wie versprochen. Insgesamt belaufen sich die Tierarztkosten, die mir dadurch entstanden sind somit auf ca. 500 Euro, was ich gerne übernommen habe. Jedoch wollten die Besitzer zuerst noch 100 Euro von mir haben. Danach verlangten sie den Hund zurück! Was natürlich nicht in Frage kommt für uns. Da der Hund bereits ein tolles Zuhause gefunden hat.
Nun meine Fragen:
1. Haben sie die Möglichkeit, den Hund von meiner Freundin, mit der ein Schutzvertrag abgeschlossen wird, zurückzuverlangen, obwohl er nachweislich an mich und von mir an meine Freundin vermittelt wurde?
2. Muss ich ihnen die 100 Euro noch bezahlen, obwohl sie den Hund bewusst unter falschen Tatsachen/Angaben vermittet haben? -> Dadurch, dass jetz z. B. kein Imfpfausweis exisiert, muss ich nun doch viel mehr Kosten als ursprünglich gewusst auf mich nehmen.