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Ausschluss eines Mitglieds

von Claudia G.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein Mitglied in unserem Verein, das nur Stress bereitet. Wie kann man dieses Mitglied korrekt ausschließen? Wir haben am 20.04.16 unsere Mitgliederversammlung. Könnten wir das auch schon auf der Versammlung tun, wenn sich alle Mitglieder einig sind? Danke für Ihre Bemühungen. Herzliche Grüße Claudia

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Antwort auf diese Frage finden Sie in der Vereinssatzung, der „Bibel“ des Vereins. Dort sollten die Voraussetzungen und der Ablauf des Ausschlusses eines Mitgliedes geregelt sein. Aber nicht nur diese Voraussetzungen müssen akribisch eingehalten werden, auch die anderen Vorgaben, die sich ebenfalls aus der Satzung ergeben sollten, müssen eingehalten werden, z. B. die ordnungsgemäße Formulierung der Einladung der Mitgliederversammlung, der Einhaltung der Frist zur Versenden der Einladung etc., da Formverstöße zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit der dort getroffenen Beschlüsse führen.

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