zurück zur Übersicht Tierarzt Kosten 20.04.2016 von Jan P. Hallo Frau Fries, ich habe eine Frage bezüglich einer Tierarzt Rechnung, die unser Züchter bezahlen wollte. Der Sachverhalt stellt sich so dar: Unser 12 Wochen alter Welpe hat eine CT Untersuchung benötigt, diese haben wir durchführen lassen. Der Züchter hatte uns angeboten, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Nachdem sich heraus stellte, dass der Welpe durch diesen Schaden im Laufe des Wachstums gelähmt und dann sogar eingeschläfert werden muss, entschieden wir uns, ihn zurück zu geben. Der Züchter hatte uns aber zuvor auf Nachfrage von uns zugesichert, die Tierarzt Rechnung komplett zu bezahlen (dies habe ich schriftlich). Da ich leider bis heute nach mehrmaligen Nachfragen immer noch nicht die Kosten erstattet bekommen habe, wollte ich mich erkundigen, wie ich mich in diesem Fall verhalten kann. Ich würde mich über eine Hilfestellung freuen. Mit freundlichen Grüßen Jan P. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie eine schriftliche Übernahmeerklärung der gesamten Tierarztkosten haben und trotz Nachfragen den Betrag noch nicht erstattet bekommen haben, sollten Sie den Züchtern schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von 14 Tagen (setzen Sie als Frist ein konkretes Datum ein) den Rechnungsbetrag zu überweisen. Senden Sie den Brief als Einwurf-Einschreiben. Kündigen Sie an, dass Sie bei Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte einleiten werden. Sollte der Züchter weiterhin die Zahlung verweigern, könnten Sie z.B. ein Mahnverfahren einleiten oder eine Zahlungsklage erheben. Die Kosten und die Erfolgsaussichten sollten Sie jedoch vorher anwaltlich prüfen lassen, dafür muss insbesondere der ursprüngliche Kaufvertrag und die schriftliche Vereinbarung eingesehen und geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie eine schriftliche Übernahmeerklärung der gesamten Tierarztkosten haben und trotz Nachfragen den Betrag noch nicht erstattet bekommen haben, sollten Sie den Züchtern schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von 14 Tagen (setzen Sie als Frist ein konkretes Datum ein) den Rechnungsbetrag zu überweisen. Senden Sie den Brief als Einwurf-Einschreiben. Kündigen Sie an, dass Sie bei Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte einleiten werden. Sollte der Züchter weiterhin die Zahlung verweigern, könnten Sie z.B. ein Mahnverfahren einleiten oder eine Zahlungsklage erheben. Die Kosten und die Erfolgsaussichten sollten Sie jedoch vorher anwaltlich prüfen lassen, dafür muss insbesondere der ursprüngliche Kaufvertrag und die schriftliche Vereinbarung eingesehen und geprüft werden.