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Mein Hund stitch

von Jennifer E.

Ich habe am 1.1.2016 meinen Hund Stitch an meine ehemalige beste Freundin verkauft. Also wir haben eine Ratenzahlung vereinbart und einen schriftlichen Vertrag. Ich bekomme weder Antwort, wie es dem Hund geht, noch kann ich ihn besichtigen und ob ich meine nächste Rate von ihr bekomme, weiß ich auch nicht, da wir das immer bar machen. Ich weiß aus guten Quellen, dass sie Drogen konsumiert, immer am Wochenende oder Abends ab 20 Uhr. Was kann ich machen, ich weiß nicht weiter. Ich vermisse Stitch sehr, sie wohnt nicht weit weg von mir. Sie hat für den Hund auch noch nicht das Impfbuch und die Papiere. Die liegen noch bei mir.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie leider nicht schreiben genau was Ihr Ziel ist, also ob Sie Stitch zurückholen oder nur besuchen möchten, ist nur eine allgemeine Antwort möglich. Welche Rechte Sie haben, hängt davon ab, was genau in dem schriftlichen Kaufvertrag geregelt wurde. Ist dort z.B. ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises enthalten und zahlt die Käuferin nicht wie vereinbart, dann könnten Sie von dem Vertrag zurücktreten und könnten Stitch -gegen Rückzahlung der bereits erhaltenen Raten- zurückfordern. Ist dieser Eigentumsvorbehalt nicht vereinbart, so hätten Sie zunächst nur einen Anspruch auf Zahlung des restlichen Kaufpreises. Hinsichtlich möglicher Besichtigungen ist zu prüfen, ob eine entsprechende Klausel in dem Kaufvertrag enthalten ist und ob diese wirksam ist. Ob Ihnen ein anderer Grund zum Rücktritt vom Vertrag zusteht, müsste im Einzelnen geklärt werden. Versuchen Sie daher möglichst eine gütliche Lösung zu finden.

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