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Freigängerkatzen

von Frank R.

Kann ein Nachbar unserer ETW-Gemeinschaft, der nicht Halter der Freigängerkatze ist, mir untersagen, diese Katze zu füttern?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Frage sehr knapp gehalten, ich nehme aber an, dass es sich um die Fütterung im Freien handelt. Allgemein gilt hierzu, dass es entsprechende Gerichtsurteile gibt, wonach nicht nur Städte und Gemeinden, sondern z. B. auch Vermieter etc. das Füttern von Tieren im Freien, insbesondere von Katzen verbieten dürfen, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tieren eine Gesundheitsgefahr ausgehe.

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