zurück zur Übersicht

Verantwortungslose Tiervermehrung

von Simone V.

Liebes Beratungsteam, seit kurzem habe ich eine Katze und in diesem Zusammenhang fiel mir auf, dass in Kleinanzeigen vielfach Deckkater gesucht oder angeboten werden, ohne dass die jeweiligen Besitzer Kenntnis der Blutgruppe haben. So weit ich weiß, führt eine falsche Kombination der Blutgruppen der Elterntiere bei den Kitten zu einem langsamen und qualvollen Tod, der nicht aufzuhalten ist. Meine Frage dazu ist, ob entsprechende Angebote/Suchen bereits in irgendeiner Form als Tierquälerei angesehen werden können, weil das Resultat billigend in Kauf genommen wird - es wird ja schließlich gut bezahlt und recherchieren möchte offenbar keiner. Entsprechende Hinweise werden ignoriert ... Kann man da irgendetwas machen? Viele Grüße, Simone V.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das angesprochene „Fading Kitten Syndrom“ oder auch „Feline Neonatale Isoerythrolyse“ (FNI) führt bei Katzenwelpen mit der Blutgruppe A nach der Geburt und dem Trinken der Erstmilch der Mutter zu der Auflösung der roten Blutkörperchen und in der Regel, wie Sie richtig schreiben, zu dessen Tod. Richtig ist auch, dass dies nur durch vorherige Bestimmung der Blutgruppen der Eltern und entsprechender Nichtverpaarung einer Katze mit der Blutgruppe B und einem Kater der Blutgruppe A zu verhindern ist. Ob diese Verpaarung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, namentlich gegen §§ 1, 11b Absatz 1 Nr. 2 a) (Qualzucht), 17 oder 18 Absatz 1 Nr. 22 darstellt, hängt maßgeblich vom Einzelfall und der jeweiligen Kenntnis ab. Allein das Anbieten eines Deckkaters ohne Kenntnis seiner Blutgruppe wird m. E. noch keinen Verstoß darstellen. Zum einen ist zu prüfen, ob es sich um eine Straftat nach § 17 TierSchG handelt: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Da dies nur vorsätzlich begangenen werden kann, muss im Einzelfall zumindest ein bedingter Vorsatz nachgewiesen werden können, eine bewusste Fahrlässigkeit reicht nicht. Dies zu prüfen und nachzuweisen ist Sache der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls des Gerichts, sofern eine Strafanzeige erstattet wird. Alternativ könnte eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 TierSchG wegen Verstoßes gegen § 1 und/oder § 11b Absatz 1 Nr. 2 a) vorliegen. Hierfür „reicht“ bereits Fahrlässigkeit aus. Diese Verstöße können laut § 18 Absatz 4 mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden. Für die Prüfung und Ahndung ist die jeweilige Verwaltungsbehörde zuständig. Als weiterer Aspekt ist zu prüfen, ob mit dieser Verpaarung nur der Katzenhalter oder auch der Katerhalter (sofern dies auseinanderfällt) gegen das TierSchG verstößt. Wenn Sie in einem konkreten Fall den Eindruck haben, dass ein Verstoß gegen das TierSchG vorliegt, könnten Sie eine Strafanzeige erstatten. Sie sollten Ihre Strafanzeige schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen. Formulieren Sie den Sachverhalt objektiv und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Vermeiden Sie Gefühligkeiten und Kraftausdrücke. Wichtig ist, dass Sie Meinungen und Schlussfolgerungen als solche kennzeichnen, dies möglichst mit tierärztlichen Berichten oder Literatur belegen können und nur Tatsachen, die Sie beweisen können, auch als solche benennen, um sich nicht selbst der Gefahr einer Straftat (Beleidigung, falsche Verdächtigung etc.) auszusetzen. Fügen Sie wenn vorhanden Beweismittel, z. B. Fotos oder Ausdrucke von Internetseiten bei und benennen Sie mögliche Zeugen, sofern diese zur Aussage bereit sind. Ob Sie die Anzeige anonym erstatten wollen, bleibt Ihnen überlassen, da auch anonymen Strafanzeigen nachgegangen werden muss. Dies kann allerdings den Nachteil haben, dass Sie selbst als – vielleicht einzige aussagebereite Zeugin – nicht zur Verfügung stehen. Wenn tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, könnten sich die Beschuldigten über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht verschaffen und sehen dann auch Ihre Strafanzeige. Daher ist es wie oben gesagt so wichtig, eine wohlbedachte Formulierung zu wählen und Meinungen als solche auch zu kennzeichnen, da der Betroffene unter Umständen mit einer Gegenanzeige und/oder einer Unterlassungsklage reagieren wird.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung