zurück zur Übersicht Verletzung meiner Pflegehündin 15.12.2009 von Heidi S. Meine 12j. Bearded-Colli-Hündin wurde von einem Nachbarshund angefallen, als ich spazieren gegangen bin. Der Hund war ohne Halsband und ohne Leine mit dem Kind draußen. Das Kind lief schreiend davon und holte die Mutter, die dann noch unverschämt wurde. Die Versicherung übernahm 50 % der Kosten, da mein Hund nicht angeleint war. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider haben Sie keine konkrete Frage gestellt, ich gehe aber davon aus, dass Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf die restlichen 50 % haben. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass es gängige Praxis der Versicherer ist 50% der Kosten zu übernehmen. Ob diese Quote in Ihrem Fall zu niedrig ist, kann ohne weitere Angaben zur Vorfall nicht beantwortet werden, da z.B. auch das Verhalten Ihres eigenen Hundes betrachtet werden muss. Dass die Hundehalterin jedoch ein Kind mit dem Hund ohne Leine und ohne Halsband spazieren gehen lässt, könnte – je nach Größe und Rasse des Hundes- eine höhere Quote als 50% rechtfertigen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider haben Sie keine konkrete Frage gestellt, ich gehe aber davon aus, dass Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf die restlichen 50 % haben. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass es gängige Praxis der Versicherer ist 50% der Kosten zu übernehmen. Ob diese Quote in Ihrem Fall zu niedrig ist, kann ohne weitere Angaben zur Vorfall nicht beantwortet werden, da z.B. auch das Verhalten Ihres eigenen Hundes betrachtet werden muss. Dass die Hundehalterin jedoch ein Kind mit dem Hund ohne Leine und ohne Halsband spazieren gehen lässt, könnte – je nach Größe und Rasse des Hundes- eine höhere Quote als 50% rechtfertigen.