zurück zur Übersicht Hund im Backofen 11.05.2016 von Maike K. Hallo TASSO-Team, auch dieses Jahr habe ich wieder eure Flyer bestellt, als ich heute schon wieder zweimal auf hechelnde Hunde im Auto gestoßen bin. Nun möchte ich doch gerne wissen, was ich in einem schlimmen Fall tun kann?! Rennt man ins Kaufhaus und ruft das Kennzeichen aus? Darf das Kaufhaus aus dem Grund ausrufen? Und wenn das Tier sichtlich schwach ist, wann darf man es befreien? Und was ist die schlimmste rechtliche Strafe, die auf einen zu kommen kann, wenn man einen solchen Eingriff angeht? Liebe Grüße und danke schon mal Maike K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen), und rufen Sie zunächst immer die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Fertigen Sie z. B. mit Ihrem Handy auch Fotos und/oder ein Video an. Steht das Auto z. B. auf einem Supermarktplatz oder auf einem Messegelände etc., lassen Sie den Fahrer des Wagens ausrufen. Sollte die Situation jedoch so eilig sein, dass nach dem Anruf bei der Polizei nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen. Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten – und das wird er in vielen Fällen tun – wären Sie durch die Notlage entschuldigt. Diese Notlage entbindet Sie auch von Ihrer Pflicht Schadensersatz für die zerstörte Scheibe zahlen zu müssen. Da Sie diese Notlage aber beweisen können müssen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie möglich hinzu bitten. Vergessen Sie auf keinen Fall, sich deren Namen und Anschrift zu notieren, sonst nutzen Ihnen die Zeugen im Ernstfall nichts.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen), und rufen Sie zunächst immer die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Fertigen Sie z. B. mit Ihrem Handy auch Fotos und/oder ein Video an. Steht das Auto z. B. auf einem Supermarktplatz oder auf einem Messegelände etc., lassen Sie den Fahrer des Wagens ausrufen. Sollte die Situation jedoch so eilig sein, dass nach dem Anruf bei der Polizei nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen. Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten – und das wird er in vielen Fällen tun – wären Sie durch die Notlage entschuldigt. Diese Notlage entbindet Sie auch von Ihrer Pflicht Schadensersatz für die zerstörte Scheibe zahlen zu müssen. Da Sie diese Notlage aber beweisen können müssen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie möglich hinzu bitten. Vergessen Sie auf keinen Fall, sich deren Namen und Anschrift zu notieren, sonst nutzen Ihnen die Zeugen im Ernstfall nichts.