zurück zur Übersicht Verbleib der Katzen nach der Trennung 18.05.2016 von Tamara S. Hallo, mein Partner möchte gerne die beiden Katzen aus der Beziehung mit einer anderen Frau mit in unsere bringen. Leider steht im Schutzvertrag des Tierheims nur der Name seiner Ex, wir sind allerdings beide der Meinung, dass sie sich nicht außreichend und gut um die beiden kümmern würde, da sie sich schon seit langem in einer Tour darüber beschwert, dass die Katzen anstrend sind und viel Dreck machen. Jetzt besteht das Problem darin, dass er die Beziehung mit ihr beenden möchte, und sie sagt an einem Tag, dass er die kleinen mitnehmen dürfte, am anderen Tag zerreißt sie jedoch wieder den Übernahmevertrag. Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass er die Katzen mitnehmen kann ohne ihre Unterschrift oder gibt es da keine Chance, wenn sie nicht zustimmt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Exfreundin Ihres Partners den Tierschutzvertrag unterschrieben hat und offensichtlich auch im Besitz der Katzen ist, ist sie dem ersten Anschein nach zunächst in einer besseren Position. Auch wenn sie den Vertrag zerrissen hat, das Tierheim wird sehr wahrscheinlich eine Kopie haben. Zu prüfen ist aber anhand des Vertragstextes und der konkreten Einzelheiten, ob die Exfreundin durch die Übernahme aus dem Tierheim Alleineigentümerin geworden ist oder ob nicht die beiden Gemeinschaftseigentum erworben haben oder – da mit großer Wahrscheinlichkeit ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Tierheims in dem Vertrag enthalten ist – nach wie vor das Tierheim Alleineigentümer ist. Dies ist vorab zu klären, da nur der Eigentümer entscheiden bzw. über die Katzen verfügen kann. Dann kann auch bewertet werden, ob es sinnvoll wäre, dass Ihr Partner sich z. B. mit dem Tierheim in Kontakt setzt und um Mithilfe bittet. Sofern eine gütliche Lösung gefunden werden kann, sollte diese zu Beweiszwecken unbedingt schriftlich fixiert werden, um späteren Ärger zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Exfreundin Ihres Partners den Tierschutzvertrag unterschrieben hat und offensichtlich auch im Besitz der Katzen ist, ist sie dem ersten Anschein nach zunächst in einer besseren Position. Auch wenn sie den Vertrag zerrissen hat, das Tierheim wird sehr wahrscheinlich eine Kopie haben. Zu prüfen ist aber anhand des Vertragstextes und der konkreten Einzelheiten, ob die Exfreundin durch die Übernahme aus dem Tierheim Alleineigentümerin geworden ist oder ob nicht die beiden Gemeinschaftseigentum erworben haben oder – da mit großer Wahrscheinlichkeit ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Tierheims in dem Vertrag enthalten ist – nach wie vor das Tierheim Alleineigentümer ist. Dies ist vorab zu klären, da nur der Eigentümer entscheiden bzw. über die Katzen verfügen kann. Dann kann auch bewertet werden, ob es sinnvoll wäre, dass Ihr Partner sich z. B. mit dem Tierheim in Kontakt setzt und um Mithilfe bittet. Sofern eine gütliche Lösung gefunden werden kann, sollte diese zu Beweiszwecken unbedingt schriftlich fixiert werden, um späteren Ärger zu vermeiden.