zurück zur Übersicht Tierschutzgebühren 15.12.2009 von gabriele v. Hallo, wer ein Tier aus einer Pflegestelle übernimmt und einen Tierschutzvertrag unterzeichnet, worin enthalten ist, daß eine Schutzgebühr nicht zurückerstattet wird, wenn das Tier zurückgegeben wird, bekommt dann tatsächlich die Abgabegebühr nicht zurück????? Kann man diese Abgabegebühr zurück verlangen, wenn der Hund nach zwei Tagen zurück gegeben wurde???? Lieben Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Deutschland herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet grob gesagt, dass man vertraglich all das miteinander vereinbaren kann, was nicht gegen Recht und Gesetz verstößt und den anderen unangemessen benachteiligt. Wenn Sie also freiwillig einen Vertrag unterschreiben in dem diese Klausel enthalten ist, müssen sich beide Vertragspartner auch daran halten. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass man von jedem Vertrag zwei Wochen ohne Angaben von Gründen zurücktreten kann. Dies gilt jedoch gerade nicht für solche Verträge, bei denen man die Ware bzw. in diesem Fall den Hund in Augenschein bzw. kennenlernen konnte. Leider schreiben Sie nicht aus welchem Grund Sie den Hund bereits nach zwei Tagen wieder zurückgegeben haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Deutschland herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet grob gesagt, dass man vertraglich all das miteinander vereinbaren kann, was nicht gegen Recht und Gesetz verstößt und den anderen unangemessen benachteiligt. Wenn Sie also freiwillig einen Vertrag unterschreiben in dem diese Klausel enthalten ist, müssen sich beide Vertragspartner auch daran halten. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass man von jedem Vertrag zwei Wochen ohne Angaben von Gründen zurücktreten kann. Dies gilt jedoch gerade nicht für solche Verträge, bei denen man die Ware bzw. in diesem Fall den Hund in Augenschein bzw. kennenlernen konnte. Leider schreiben Sie nicht aus welchem Grund Sie den Hund bereits nach zwei Tagen wieder zurückgegeben haben.