zurück zur Übersicht Zwei Katzen in einer Mietwohnung 30.05.2016 von Patricia K. Guten Tag, es geht darum, ich habe zwei Perser Mix Katzen in einer Mietwohnung. Seit ein paar Wochen kommt jeden Tag fast der Hausmeister und droht mir, dass sie den Tierschutzverein und die Polizei holen wegen meiner Katzen, weil sie angeblich sehr laut mautzen und wenn ich nicht da bin, angeblich randalieren. Könnten Sie mir vielleicht helfen, was ich jetzt da machen kann, weil mein Kater ist schon nicht leise, wenn er mautzt und weggeben kann ich ihn nicht?! MfG Patricia K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Katzenhaltung an sich erlaubt ist und es aufgrund der Lärmbelästigung zu einem Widerruf dieser Erlaubnis geht. Der Vermieter ist in der Tat berechtigt, eine erteilte Erlaubnis nachträglich zu widerrufen, allerdings nur dann, wenn es nachweisbare gewichtige Gründe hierfür gibt, so z. B. wenn es zu Lärm-/Geruchsbelästigungen der Nachbarn durch die Tiere kommt oder wenn der Mieter die Tiere nicht artgerecht hält. In Ihrem konkreten Fall wäre nun zu prüfen, ob Ihr Kater, der zwar nach Ihren eigenen Angaben laut maunzt, damit die Schwelle der erheblichen zur Lärmbelästigung überschreite oder dies noch im Rahmen „normaler“ Katzenlaute ist. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht bewerten. Im Zweifel müsste dies ein Gericht entscheiden. Falls Ihre beiden so laut maunzen und tatsächlich „randalieren“ wenn sie bzw. weil sie allein sind, sollten Sie sich, unabhängig von der mietrechtlichen Frage, sondern aus Ihrer Verantwortung für das Wohlergehen der beiden, z. B. an eine/n Katzentherapeut/in wenden. Eventuell lässt sich durch Veränderung der individuellen Haltungsbedingungen die Sache zum Wohle aller Beteiligten auflösen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Katzenhaltung an sich erlaubt ist und es aufgrund der Lärmbelästigung zu einem Widerruf dieser Erlaubnis geht. Der Vermieter ist in der Tat berechtigt, eine erteilte Erlaubnis nachträglich zu widerrufen, allerdings nur dann, wenn es nachweisbare gewichtige Gründe hierfür gibt, so z. B. wenn es zu Lärm-/Geruchsbelästigungen der Nachbarn durch die Tiere kommt oder wenn der Mieter die Tiere nicht artgerecht hält. In Ihrem konkreten Fall wäre nun zu prüfen, ob Ihr Kater, der zwar nach Ihren eigenen Angaben laut maunzt, damit die Schwelle der erheblichen zur Lärmbelästigung überschreite oder dies noch im Rahmen „normaler“ Katzenlaute ist. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht bewerten. Im Zweifel müsste dies ein Gericht entscheiden. Falls Ihre beiden so laut maunzen und tatsächlich „randalieren“ wenn sie bzw. weil sie allein sind, sollten Sie sich, unabhängig von der mietrechtlichen Frage, sondern aus Ihrer Verantwortung für das Wohlergehen der beiden, z. B. an eine/n Katzentherapeut/in wenden. Eventuell lässt sich durch Veränderung der individuellen Haltungsbedingungen die Sache zum Wohle aller Beteiligten auflösen.