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Meine Katze wird nicht herausgegeben

von Loredana G.

Guten Abend, unsere Katze Susi ist am 16.04.2015 mit ihren Geschwistern Mickey, Rocky und Pünktchen bei uns zu Hause zur Welt gekommen. Unsere Katzen sind Freigänger. Die Mutter ist gechippt und kastriert. Laut unserem Tierarzt waren die jungen Katzen noch zu jung zum Kastrieren und Chippen, dann hatten sie Schnupfen, da ging es auch nicht. Dann kam es, dass Susi ein paar Tage fehlte, dann fehlte sie etwas länger ... Wir gingen davon aus, sie ist auf der Suche nach einem Partner und kommt dann wieder. Dem war dann auch so. Aber welch Schreck! Sie war tätowiert und kastriert. Ich wandte mich an TASSO, die mir zumindest sagen konnten, welcher Tierarzt die Tätowierung durchführte. Ich kontaktierte ihn und er sagte mir, sie wurde als Fundkatze abgegeben und im Auftrag der Stadt und des Tierschutzbundes kastriert und tätowiert. Sie wurde dann dort wieder ausgesetzt. Der Tierarzt empfahl mir,sie zu registrieren, was ich auch gleich tat. Sie war dann auch bei uns, kam immer wieder, aber immer seltener. Nach langen Suchaktionen (u. a. Facebook) habe ich heute beschlossen mit meinen Kindern, die Straße abzufahren, wo sie wieder ausgesetzt wurde. Nach einem Gespräch mit Nachbarn haben wir erfahren können, wo unsere Susi sich aufhält. Wir haben sie auch tatsächlich gesehen! Nun meine Frage: Was können wir tun, um die Personen, die unsere Katze zu sich genommen haben, dazu zu bringen, sie uns wieder zu geben? Kann man sie anzeigen, sollten sie sich weiterhin weigern? Mit freundlichem Gruß, L. G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie wissen, wer die Katze zu sich, also in Besitz genommen hat, können Sie diese Leute anschreiben und erklären, dass es sich bei der Katze um Ihr Eigentum handelt. Fordern Sie die Leute auf, Ihnen die Katze innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Sollten die Leute sich weigern oder Ihre Aufforderung schlicht ignorieren, müssten Sie notfalls eine Herausgabeklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Ob eine solche jedoch Aussicht auf Erfolg hätte, hängt unter anderem davon ab, ob Sie auch beweisen können, dass es sich um Ihre Katze handelt, da dies wahrscheinlich bestritten werden wird. Ohne einen Chip oder eine Tätowierung dürfte dies schwierig sein, sofern die Katze nicht unveränderliche Merkmale hat, anhand derer sie zweifelsfrei zu identifizieren ist. Versuchen Sie daher zunächst in einem freundlichen Gespräch die Lage zu erklären. Sollte dies nicht möglich sein, könnten Sie die Leute entweder selbst anschreiben oder direkt durch einen Anwalt oder eine Anwältin. Dann kann auch beurteilt werden, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist.

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