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Chronisch kranke Katze von Katzenschutzheim - meine Rechte

von Sabrina M.

Sehr geehrte Frau Fries, da meine beiden Katzen Trisha und Fleur bei TASSO registriert sind, hatte ich gehofft, dass man mir in Bezug auf Folgendes helfen kann. Über die Hotline hat es leider nicht funktioniert, allerdings hat man mir den Hinweis gegeben, ich könne meine Frage bei Ihnen platzieren. Ich habe beide vor etwa fünf Wochen beim Katzenschutzverein abgeholt. Es hieß, die Katzen wären geimpft und gesund, würden alles fressen und wären zusammen aufgewachsen. Ich habe schnell gemerkt, dass mit Trisha, der Älteren von vier Jahren, etwas nicht stimmt und sie starke Probleme beim Schlucken hat. Es war etwa eine Woche vergangen und ich habe das Tierheim um Hilfe gebeten. Die Pflegerin kam am Folgetag und hat meine Katze zu ihrem Tierarzt gebracht. Einen Tag später habe ich sie zurückbekommen, angeblich nur Zahnstein und Zahnfleischentzündung. Sie hätte ein 10-Tage Antibiotika bekommen und dann würde es wieder gut. Ob Fehldiagnose (obwohl laut meiner Ärztin nicht zu übersehen, dass es eine andere Krankheit ist) oder bewusste Verschleierung kann ich leider nicht nachweisen. Nach einer Woche ging es langsam wieder den Bach runter und ich bin selbst zum Arzt, da meine Katze nun gar kein Essen mehr angerührt hat. Sofort wurde erkannt, dass meine arme Katze chronisch krank ist und das schon seit Monaten mit sich rumträgt. Das hätte nicht übersehen werden können! Untergewichtig war sie inzwischen auch. Die Krankheit heißt Feliner Gingivitis-Stomatitis-Pharyngitis-Komplex – Wikipedia. Das wird sie ein Leben lang haben. Mir geht es zum einen darum, dass das Wohl der Katze anscheinend nicht gegeben war, das Heim es versäumt hat und meine Katze hätte bereits behandelt werden können. Zudem kommen nun ein Leben lang entsprechende Kosten auf mich zu und entsprechender Aufwand. Auch wurde nicht ausgeschlossen, ob es andere Katzenkrankheiten gibt, die den Zustand bedingen/ausgelöst haben. Dies muss ich jetzt für beide Katzen nachholen, die immerhin noch im März in einem Tierheim in Russland waren. Haben Sie einen Rat, wie ich hier vorgehen kann? Habe ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Heim, das mir eine kranke Katze als gesund verkauft hat? Die beiden sind mir ans Herz gewachsen und hergeben möchte ich sie nicht mehr. Vielen lieben Dank! Mit freundlichen Grüßen, Sabrina M.-H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Tierschutzverein zustehen, müsste zunächst der geschlossene Tierschutzvertrag zwischen Ihnen und dem Verein eingesehen werden. In der Regel behalten sich Tierschutzvereine das Eigentum an dem vermittelten Tier vor, so dass fraglich ist, ob es sich hierbei also rechtlich überhaupt um einen Kaufvertrag handelt. Dies ist in der Rechtsprechung umstritten. Da es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt (und das Tierheim daher nicht für die Tierarztkosten aufkommen müsste). Anders dagegen das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Welcher Ansicht das für Ihren Fall zuständige Amtsgericht folgen würde, ist daher leider nicht abzusehen. Da Sie annehmen, dass der Verein die Krankheit kannte bzw. hätte erkennen müssen, ist zu prüfen, ob Sie (auch) Ansprüche wegen arglistiger Täuschung haben. Ein Rücktritt vom Vertrag scheidet aus, da Sie die Katzen behalten möchten, sodass es um mögliche Zahlungsansprüche geht. Hierfür müssen Sie jedoch u. a. nachweisen können, dass der Tierschutzverein Kenntnis von den konkreten Umständen hatte/hätte haben müssen und Sie vorsätzlich hierüber nicht unterrichtet hat. Der Nachweis der böswilligen Täuschung ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Bitten Sie z. B. Ihre Tierärztin, Ihnen die Äußerung, dass Ihre Katze bereits seit Monaten chronisch krank ist und dies nicht hätte übersehen werden können, schriftlich zu geben. Hinzu kommt, dass den neuen Haltern bewusst sein muss, dass es sich um Tiere handelt, deren Vorgeschichte im Zweifel unbekannt ist und die Tierheime/Vereine sich auf die Angaben der Vorbesitzer (soweit bekannt) oder auf die Erfahrungen der Pflegestellen, wo die Pflegetiere bis zur Vermittlung untergebracht sind, verlassen müssen. Eine entsprechende Regelung ist in der Regel auch in den Tierschutzverträgen, die die neuen Halter unterschrieben haben, enthalten. Ob Ansprüche bestehen und ob diese erfolgreich geltend gemacht werden können, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles, des Vertrages und den vorhandenen Beweismitteln ab. Wenden Sie sich bei Bedarf daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.

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