zurück zur Übersicht Katzennetz am Balkon 14.06.2016 von Ralf K. Ich wollte mal fragen, ob mein Vermieter es mir verbieten kann, dass ich zur Sicherheit meiner Katzen ein Netz anbringen kann. Ich wollte das Netz nur mit Kabelbinder befestige. Ich wohne in der zweiten Etage und eine Katze ist leider schon einmal abgestürzt. Zum Glück ohne Schaden. M.f.G. R. K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zu dieser Frage gibt es einige Gerichtsurteile, die Vermietern Recht geben, wenn diese ein Katzennetz ablehnen, so z.B. das AG München in seinem Urteil vom 26.06.2012, Az. 411 C 6862/12, weil das Anbringen des Netzes an sich, sowie die optische Beeinträchtigung durch das Netz eine Eigentumsstörung darstellen würden. Sofern Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters erhalten, lassen Sie sich dies zur Sicherheit und zu Beweiszwecken schriftlich geben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zu dieser Frage gibt es einige Gerichtsurteile, die Vermietern Recht geben, wenn diese ein Katzennetz ablehnen, so z.B. das AG München in seinem Urteil vom 26.06.2012, Az. 411 C 6862/12, weil das Anbringen des Netzes an sich, sowie die optische Beeinträchtigung durch das Netz eine Eigentumsstörung darstellen würden. Sofern Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters erhalten, lassen Sie sich dies zur Sicherheit und zu Beweiszwecken schriftlich geben.