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Hund zur Pflege von der eigenen Schwester aus dem Ausland

von Silvia M.

Habe jetzt schon seit Monaten den Hund meiner Schwester aus den Niederlanden in Pflege, da meine Schwester aus gesundheitlichen Gründen sich nicht kümmern kann. Das wird auch noch eine Weile dauern. Er ist in den Niederlanden gechippt und bei NDG registriert. Meine Fragen: 1. Muss ich den Hund in Deutschland anmelden? 2. Kann ich ihn zusätzlich bei TASSO registrieren, falls er in Deutschland identifiziert werden muss? MFG S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie den Hund bereits seit über zwei Monaten in Pflege haben und dies auch noch länger andauern wird, sind Sie zum einen Hundesteuerpflichtig, da sich dies aus § 2 Absatz 1 letzter Satz der Hundesteuersatzung der Stadt Wildeshausen ergibt. Zusätzlich müssen Sie die Pflichten aus dem Niedersächsischen Hundegesetz erfüllen (§ 3 ff. NHundG), so müssen Sie eine Sachkundeprüfung ablegen, eine Haftpflichtversicherung nachweisen etc., sowie den Hund im Zentralen niedersächsischen Hunderegister anmelden (§ 16 NHundG). Da es ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Anmeldung zur Steuer reicht, denken Sie daran, bei den beiden verschiedenen Abteilungen die jeweilige Anmeldung vorzunehmen. Weiterführende Infos und die Ansprechpartner der Stadt Wildeshausen finden Sie im Internet auf der Homepage der Stadt.

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