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Welpen

von Jana C.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor einigen Tagen habe ich mir bei einem "Züchter" einen Jack Russel Terrier Welpen geholt. Keine 12 Std nach dem Kauf ging es dem Hund so schlecht, dass ich zur Klinik fahren musste und die Kleine kurze Zeit später notoperiert werden musste. Sie litt unter starkem Wurmbefall der schließlich zu einer schweren Darmverschlingung geführt hat. Der Züchter gab daraufhin zu, den Hund nicht fachgerecht entwurmt und ebenfalls noch nicht geimpft zu haben. Der Züchter gab uns daraufhin erst einmal die Hälfte vom Kaufpreis zurück mit der Vereinbarung, dass diese Summe nur ein Anteil der zu leistenden Kosten sein soll. Meine Frage nun, besteht für uns ein Anspruch auf Schadensersatz, da die Klinikkosten sich auf mehr als 700€ belaufen und ich denke, dass es dem sogenannten "Züchter" als einziges an die Nieren gehen wird, wenn er zahlen muss und er es sich dann überlegt, noch einmal unschuldige Hunde wegen seiner schnellen Geld Moral so etwas anzutun. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, oder wie hier geschehen den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Die zwischen Ihnen und dem Züchter getroffene Vereinbarung, dass die hälftige Rückgabe des Kaufpreises ein Anteil seiner zu zahlenden Kosten sein solle, könnte ein Anerkenntnis sein. Fordern Sie ihn schriftlich auf innerhalb einer bestimmten Frist die Tierarztkosten zu bezahlen und berufen sich auf diese Vereinbarung. Sollte er sich weigern und es zu einem Gerichtsverfahren kommen, müssten Sie, neben anderen Sachen, diese Vereinbarung beweisen.

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