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Rechtslage Haustier

von Josephine H.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe ein großes Problem: Im Jahr 2009 habe ich einen Hund von meinen Eltern geschenkt bekommen (zu diesem Zeitpunkt war ich 15 Jahre alt). Ich habe einen Teil des Kaufpreises mit bezahlt (nicht die komplette Summe). Im Kaufvertrag steht der Name meines Vaters, aber auch meiner. Mein Name wurde nachträglich von mir, allerdings damals unter Zustimmung meiner Eltern, nachgetragen. Die Steuern laufen über meine Eltern. Im Pass bzw. Impfausweis stehe ich als Besitzer. Leider musste ich vor zwei Jahren nach Abschluss der Schule nach Frankfurt ziehen, da ich in meiner Umgebung keinen Job gefunden habe. Eine Ausbildung habe ich dort auch angefangen, allerdings nach vier Monaten beendet. In dieser Zeit kümmerten sich meine Eltern um den Hund. Dennoch bin ich für den Hund die Bezugsperson, da ich früher auch wöchentlich mit ihr auf dem Hundeplatz war. Ich habe mich auch an den Tierarztkosten beteiligt. Jetzt möchte ich ausziehen und meinen Hund mitnehmen, die Kosten für ihn übernehmen und selbstverständlich auch sonst für den Hund sorgen. (Ich bin jetzt 22). Meine Eltern versuchen alles, um dies zu verhindern und verbieten mir, den Hund mitzunehmen, obwohl sie ihn mir damals geschenkt haben und sie auch vor anderen Leuten immer betont haben, dass es mein Hund sei. Dafür gibt es Zeugen. Ich weiß, dass es ein Fehler war, einfach nach Frankfurt zu gehen und in dieser Zeit bin ich alle paar Wochenenden natürlich heimgefahren zu meinem Hund. Heute würde ich es ganz anders machen, und ich habe ein sehr schlechtes Gewissen. Aber wie sieht denn aktuell die Rechtslage aus? Haben meine Eltern das Recht zu bestimmen, wo sich der Hund aufhält oder ist die Schenkung des Hundes (Zeugen)rechtsgültig? Mir geht es nicht darum, mein Recht durchzusetzen. Das Tier soll auch nicht darunter leiden, allerdings möchte ich denselben Fehler nicht noch einmal machen und mich monatelang nicht täglich um sie kümmern können. Ich hoffe, Sie können mir diesbezüglich weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Josephine H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie dürften den Hund auch gegen den Willen Ihrer Eltern mitnehmen, wenn Sie die Alleineigentümerin des Hundes sind, da Sie dann gemäß § 903 BGB über den Verbleib des Hundes allein bestimmen dürfen. Da die Prüfung der Eigentumslage jedoch sehr kompliziert ist und alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist eine solche Prüfung an dieser Stelle nicht möglich. Zunächst ist zu prüfen, ob Sie bereits am eigentlichen Kaufvertrag beteiligt waren (dann wären Sie und Ihr Vater unter Umständen Miteigentümer geworden) und/oder ob Ihr Vater zunächst Alleineigentümer geworden ist und Ihnen dann danach das Eigentum im Wege einer Schenkung übertragen hat. Da Sie schreiben, dass Sie nachträglich in den Kaufvertrag aufgenommen wurden und, dass Sie einen Teil des Kaufpreises bezahlt haben, wäre wichtig zu wissen, war dies schon bei dem Verkäufer und an wen haben Sie diesen Betrag gezahlt haben (an den Verkäufer oder Ihren Vater) etc. Unabhängig von der Rechtslage sollten Sie zunächst zum Wohle aller Beteiligten eine gütliche Einigung mit Ihren Eltern finden und das Ergebnis schriftlich festhalten, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht und Missverständnisse vermieden werden. Wenn dies nicht möglich ist, könnten Sie sich bei Bedarf eingehend anwaltlich über die Rechtslage und Ihre möglichen Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit beraten lassen.

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