zurück zur Übersicht Unkastrierte Katzen 22.06.2016 von Nathalie K. Guten Tag, mich belastet folgendes Problem: Unser Nachbar hat vier unkastrierte Katzen, die nur Freigänger sind. Der älteste Kater war von Anfang an sehr agressiv unseren drei weiblichen, kastrierten Katzen gegenüber, jagt sie und hat eine schwerstens verletzt, sodass wir immense Tierarztrechnungen hatten. Auch die anderen beiden haben schon Verletzungen davongetragen. Des Weiteren markiert der Kater natürlich sein Terrioterium, was aber auch gerne mal meine draußen aufgehängte Wäsche ist, die ich dann nur mit Mühe und Not vom Katerurin befreien kann. Schon mehrfach wurde der Nachbar auf die Situation angesprochen, doch er weigert sich, die Katzen kastrieren zu lassen. Es leben noch zwei weibliche Katzen mit bei ihm, bei denen ich von einer Schwangerschaft ausgehe, da sie sowohl vom eigenen, als auch von Katern aus dem Dorf gedeckt wurden. Auch der Tierschutzverein wurde bereits informiert, allerdings gibt es in unserer Region (Mecklenburger Seenplatte) noch keine Kastrationspflicht. Ich weiß mir bald keinen Rat mehr. Es ist für meine Katzen ein tägliche Spießroutenlauf, da der Kater regelrecht auf sie lauert und sie dann angreift. Was kann ich da machen? Ich hoffe, Sie können mir da irgendwie helfen. Mit freundlichen Grüßen Nathalie K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn ich Ihre Sorgen und Verärgerung nachvollziehen kann, einen Anspruch gegen den Nachbarn auf Kastration seiner Katzen, dass er die Katzen nur noch im Haus hält, o. ä. haben Sie nicht. Wenn seine Katzen allerdings Ihre Katzen verletzten und sie hierdurch einen Schaden aufgrund der Tierarztkosten haben und Ihr Eigentum beschädigen (wie z. B. Ihre Wäsche), haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Katzenhalter, da er gemäß § 833 BGB für die Schäden, die seine Tiere anrichten, haften muss. Hierfür müssten Sie allerdings zweifelsfrei beweisen können, dass es sich auch um seine Tiere handelt, z. B. durch Fotos oder Zeugen, Vermutungen reichen dafür nicht aus. Vielleicht ist er dann einsichtig, wenn er zahlen muss. Zu prüfen wäre auch, ob Sie einen Unterlassungsanspruch gegen ihn haben, mit dem Ziel, dass er dafür Sorge tragen muss, dass seine Katzen weder Ihre Tiere verletzen noch Ihr sonstiges Eigentum beschädigen
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn ich Ihre Sorgen und Verärgerung nachvollziehen kann, einen Anspruch gegen den Nachbarn auf Kastration seiner Katzen, dass er die Katzen nur noch im Haus hält, o. ä. haben Sie nicht. Wenn seine Katzen allerdings Ihre Katzen verletzten und sie hierdurch einen Schaden aufgrund der Tierarztkosten haben und Ihr Eigentum beschädigen (wie z. B. Ihre Wäsche), haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Katzenhalter, da er gemäß § 833 BGB für die Schäden, die seine Tiere anrichten, haften muss. Hierfür müssten Sie allerdings zweifelsfrei beweisen können, dass es sich auch um seine Tiere handelt, z. B. durch Fotos oder Zeugen, Vermutungen reichen dafür nicht aus. Vielleicht ist er dann einsichtig, wenn er zahlen muss. Zu prüfen wäre auch, ob Sie einen Unterlassungsanspruch gegen ihn haben, mit dem Ziel, dass er dafür Sorge tragen muss, dass seine Katzen weder Ihre Tiere verletzen noch Ihr sonstiges Eigentum beschädigen