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Katzendiebstahl

von Urs R.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben unsere Katze Lisa zuletzt mehrfach aus dem Tierheim abgeholt, weil sie trotz Chip und Halsband dort abgegeben wurde. Nun habe ich beim letzten Mal meine Rufnummer dort hinterlassen mit der Bitte, sie an die abgebende Person (die Abgabe selbst lief über die Polizei) weiterzugeben, damit ich ihr erklären kann, dass Lisa gerne im Freien schläft, etc. und dass sie es gut bei uns hat. Die Dame hat mir dann per whats-app ein Bild einer Nachricht bei ebay-Kleinanzeigen geschickt, aus dem ersichtlich ist, dass eine dritte Person, die Lisa mit Namen kannte und wusste, wo sie zu Hause ist (scheinbar aus unserer Nachbarschaft) ihr nahegelegt hat, Lisa möglichst zu behalten, da wir uns aus ihrer Sicht nicht um sie kümmern. (Die Katze "müsse" ja sogar im Gebüsch schlafen ...). Aus meiner Sicht ist das ein Aufruf zu einer Straftat, liege ich da richtig? Die Dame, mit der ich Kontakt hatte, sagte, sie hätte keine Möglichkeit, einen Kontakt zu der Person aufzunehmen, da die private Nachricht mit löschen der Vermisstenanzeige nicht mehr abrufbar sei. Wir werden nun vorsorglich Wurfzettel mit Foto und folgendem Inhalt in der Nachbarschaft verteilen: Guten Tag, mein Name ist Lisa, ich möchte euch herzlich in meiner Nachbarschaft begrüßen. Leider wurde ich zuletzt immer wieder von besorgten Nachbarn bzw. von der hinzugezogenen Polizei ins Tierheim gebracht. Da fühle ich mich überhaupt nicht wohl. Da werde ich in einen Zwinger gesperrt und muss mit anderen Katzen in einem Raum sein. Das gefällt mir nicht. Ich liege am liebsten in der Sonne oder sitze auf dem Gehweg. Ich genieße meine Freiheit und dass ich selbstständig bei meinen Dosenöffnern das Haus betreten und verlassen kann. Ich kann mir selbst aussuchen, wo ich mich hinlege und schlafe (am liebsten draußen) und was ich trinke (am liebsten aus Pfützen). Also bitte lasst mir meine Freiheit. Und vor allem: Füttert mich nicht! Ich bekomme ein sehr teures Spezialfutter, das meine Dosenöffner extra für mich bestellen, damit ich nicht krank werde. Bis demnächst Lisa Leider habe ich nun immer ein mulmiges Gefühl, wenn Lisa mal länger als zwei Tage weg ist. Haben Sie noch weitere Empfehlungen, was wir tun können? Vielen Dank im Voraus Urs R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zwar ist es gut, dass Nachbarn aufmerksam sind, jedoch muss sich dies im Rahmen des Rechts bewegen, der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel. Ob die Anzeige auf ebay-Kleinanzeigen bereits strafrechtlich relevant ist, hängt vom konkreten Wortlaut ab und müsste genauer geprüft werden. Sie könnten eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und einen Strafantrag stellen. Sollte in einem Ermittlungsverfahren die Person ausfindig gemacht werden, die die Anzeige geschaltet hat, könnten Sie über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen um deren Daten zu erhalten. Zu prüfen ist dann, ob Sie Unterlassungs- und unter Umständen Schadensersatzansprüche haben (Auslösegebühr beim Tierheim, o.ä.).

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