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Hund ohne Erlaubnis gefüttert

von Frederike M.

Sehr geehrte Frau Fries, ich war am Wochenende mit meinem Hund zu Besuch bei meinem Vater und diesbezüglich auf einer Grillfeier zum Geburtstag eines Nachbarn. Mein Hund ist ein Jack Russell und frisst leider alles, was ihm vor die Nase kommt. Eine Dame, die ebenfalls zu Gast war, fragte mich, ob man dem Hund etwas vom Gegrillten füttern dürfe und als ich dies verneinte, hatte sie dafür auch vollstes Verständnis. Leider fiel eben dieser Dame ein Stück Putenfilet vom Teller, was mein Hund zum Anlass nahm, dieses sofort zu verputzen. Naja, soweit wäre das alles nicht schlimm gewesen, wenn der Herr neben mir nicht auf die Idee gekommen wäre, meinem Hund einen abgenagten Chicken Wing hinzuhalten, den er ebenfalls so schnell verschlang, dass ich nicht mehr danach greifen konnte. Nun meine Frage: Der Herr hat mich zum ersten nicht gefragt, ob er meinem Hund überhaupt etwas füttern darf und zum zweiten werde ich nun auf den Tierarztkosten sitzen bleiben, denn ich musste zum Sonntag meinen Tierarzt aufsuchen und die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. Gibt es eine Möglichkeit, diesem Herrn die Tierarztkosten aufzuerlegen bzw. ihn wegen Schadenersatz haftbar zu machen? Leider verfüge ich nicht über die finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit und besitze auch keine Rechtschutzversicherung. Vielen Dank für Ihre Beratung.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, dass Ihr Jacki mittlerweile wieder gesund ist. Leider verhalten sich nicht alle Hundefreunde so umsichtig und fragen zuvor, ob sie einem Hund etwas zu fressen geben dürfen oder ob sie ihn streicheln dürfen. Durch das Verhalten des Herrn hat er Ihrem Hund, also Ihrem Eigentum, offensichtlich einen Schaden zugefügt, für den er haften muss (Tierarztkosten und Fahrtkosten), wenn die Voraussetzungen des § 823 Absatz 1 BGB vorliegen, sprich: wenn er u. a. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (wobei ein Vorsatz wohl ausscheiden dürfte) und Sie dies beweisen können. Ein mögliches Mitverschulden auf Ihrer Seite, müsste auch geprüft werden. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht beurteilen. Sie könnten den Herrn z. B. anschreiben, ihn informieren, dass er Ihrem Hund durch sein Verhalten einen Schaden zugefügt hat und Sie die dadurch entstandenen und noch entstehenden Kosten geltend machen. Setzen Sie eine Zahlungsfrist und senden Sie zum Nachweis die Rechnungen in Kopie mit. Sollte er sich weigern, lassen Sie sich bei Bedarf anwaltlich über die Erfolgsaussichten weiterer Schritte und das entsprechende Kostenrisiko beraten.

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