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Nachbarin entfremdet meine Katze und droht nun mit Anwalt

von Karolin H.

Liebe Frau Fries, ich habe vor acht Jahren einen Kater und eine Katze bei mir aufgenommen. Sie sind beide kastriert und gechipt und können sich in einem großzügigen geschlossenen Innenhof frei bewegen. Das funktionierte eine Zeit ganz gut. Beide Katzen kamen immer spätestens abends zurück und blieben über Nacht zuhause. Irgendwann hat jedoch eine Nachbarin insbesondere meine Katze mit Futter angelockt und stetig (auch über Nacht) in ihre Wohnung gelassen. Das hat sie mir selbst erzählt. An ihre Kontaktdaten kam ich, als sie selbst die Katze vor einigen Jahren zum Tierarzt gebracht hatte und ihr Chip eingelesen wurde. Ich war damals bei ihr und habe ihr mit netten und warmen Worten erklärt, dass meine Katze ein gutes Zuhause hat und ich mir Sorgen mache, wenn sie nicht nach Hause kommt. Da hatten wir noch einen guten Kontakt. Es funktionierte eine Weile, bis meine Katze wieder fernblieb und ich erneut bei ihr angerufen habe, um nach ihrem Verbleib zu fragen. Häufig behauptete sie dann, sie habe die Katze noch nicht einmal gesehen. Ich habe ihr geglaubt und in dieser Zeit einige Vermissten-Anzeigen in der Nachbarschaft aufgehängt. Meist tauchte die Katze noch am gleichen Tag wieder auf. Und so fort. Irgendwann habe ich ihr dann noch einmal schriftlich mitgeteilt, dass ich weder möchte, dass sie die Katze füttert, noch diese in ihre Wohnung lässt. Die Nachbarin antwortete mir, sie würde sich an unsere Vereinbarung halten und habe die Katze wochenlang nicht gesehen. Dennoch war die Katze auf einmal wieder da und es fiel mir immer schwerer, ihrer Aussage zu glauben. Einmal, als meine Katze erneut über eine Woche nicht mehr nach Hause kam, habe ich bei ihr geklingelt, um mich zu erkundigen, ob sie die Katze gesehen habe. Als sie das verneinte, hat mein Freund sein Handy gezückt und gesagt, er würde jetzt die Polizei anrufen. Da machte sie uns die Tür vor der Nase zu und kam ein paar Sekunden später mit der Katze auf dem Arm wieder raus, um sie mir zu übergeben. Auf eine Anzeige habe ich leider damals verzichtet, auch weil sich die Polizei nicht wirklich zuständig fühlte. Es gab dann noch eine weitere schriftliche Korrespondenz, die unbefriedigend war und zu keiner Lösung führte. Das letzte Mal, als ich mich bei ihr telefonisch nach dem Verbleib meiner Katze erkundigte, drohte die Nachbarin mir mit ihrem Anwalt. Seither habe ich mich nicht mehr getraut, bei ihr anzurufen. Meine Katze ist nun seit etwa zwei Wochen verschwunden. Die Vermissten-Anzeigen in der Nachbarschaft hängen, bisher leider ohne Erfolg. Ich mache mir große Sorgen. Ich vermute zwar, dass meine Katze nun widerrechtlich „ganz“ bei ihr eingezogen ist, kann es aber nicht beweisen. Insofern ist eine Unterlassungsverfügung durch das Amtsgericht, zu der Sie schon in anderen Fällen geraten haben, wahrscheinlich hinfällig, oder? Die Nachbarin wird ja weiterhin behaupten, sie habe die Katze nicht. Was kann ich also tun, um nicht selbst rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen? Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar. Lieben Dank im Voraus und viele Grüße Karolin H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie haben recht, dass die Dame wahrscheinlich behaupten wird, die Katze nicht im Besitz zu haben, dies müssten Sie jedoch bei einer Herausgabeklage nach § 985 BGB beweisen können. Zu prüfen wäre daher, ob sich nicht aus dem bisherigen Schriftverkehr und der geschilderten Situation mit Ihrem Freund und der Herausgabe nach der Drohung mit der Polizei dennoch ein Unterlassungsanspruch ergibt, da die dafür notwendige Wiederholungsgefahr bereits bei dem ersten Verstoß gegeben ist. Hierfür müsste aber zum einen die Korrespondenz gesichtet werden und zum anderen auch das Datum/der Zeitraum bekannt sein, also ob dies erst vor kurzer Zeit oder schon vor Jahren war. Bevor Anwälte oder ein Gericht eingeschaltet werden, könnten Sie zunächst eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt versuchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de. Sollte auch das erfolglos verlaufen, müssten Sie sich letztlich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.

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