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Kranker Kater von "Züchterin"

von Saskia H.

Liebe Frau Fries, habe da mal ein paar Fragen. Ich hoffe Sie können mir diese beantworten. Habe mir vor ca. 2 Monaten einen Kater bei einer "Züchterin" gekauft. Erst hieß es, die Kitten dürfen laut TA noch nicht ausziehen, da diese einen roten Rachen haben. Zweitens: Bei der Abholung hieß es, der kleine habe sich beim Spielen am Auge verletzt, was sich 2 Tage später als üble Bindehautentzündung entpuppte, sodass er das Auge nicht mehr aufbekam. Der Impfpass war auch sehr unseriös. Antikörper gegen Katzenschnupfen wurden gespritzt. Schon eine Woche darauf wurde gegen (nur) Katzenseuche geimpft-->? Mein TA meinte auch, dass man davon ausgehen muss, dass der Kleine Katzenschnupfen hätte. Mir sind dadurch beim TA ca. 300 Euro Mehrkosten entstanden. Meine anderen beiden Katzen haben dann auch noch Schluckbeschwerden bekommen. Musste mit denen auch noch zum TA. Meine anderen 3 Katzen sind natürlich gegen Katzenschnupfen geimpft!! Habe auch ein Mädchen gefunden, das den kleinen Bruder von meinem Kleinen zu sich geholt hat. Dieser hatte die gleichen Beschwerden. Habe der Züchterin geschrieben, sie solle die anderen Kittenbesitzer informieren, dass die Kleinen evtl. Katzenschnupfen haben könnten. Hat sie alles nicht gemacht. Der TA des Mädchens, das den kleinen Bruder geholt hat, hat die Aussage mit dem Pfusch meines TA bestätigt. Muss für die ganzen Kosten denn nicht der Züchter aufkommen? Ich habe mal gehört, dass ein Haustier lt. Gesetz ja ein "Gegenstand" oder so ist. Wenn der Züchter diesen "Gegenstand" nicht "ganz" oder mit "Mängeln" abgibt, muss er für die Kosten aufkommen plus die Krankheit von anderen Haustieren, die durch den kranken "Gegenstand" entstanden sind. Stimmt das? Wenn ja würde ich sofort einen Anwalt konsultieren. Die anderen Katzen werden auch nicht unbedingt artgemäß gehalten. Da wird dann hoffentlich was passieren! Ich hoffe Sie können mir helfen! Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ist ein verkauftes Tier krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin die Katze auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. In Ihrem Falle ist es wahrscheinlich, dass die Züchterin kranke Katzen verkauft. Dass Sie die Halterin des Bruders gefunden haben und er die gleichen Symptome aufweist ist für ein Gerichtsverfahren sehr wertvoll, da dies den Eindruck verstärkt, dass der Wurf erkrankt ist. Lassen Sie sich zusätzlich von Ihrem Tierarzt eine schriftliche Bescheinigung über die Erkrankungen ausstellen um dies als Beweismittel vorlegen zu können. Weigert sich die Züchterin, ist zu überlegen ob ein Gericht eingeschaltet werden sollte.

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