zurück zur Übersicht

Tierschutz

von Erika S.

Ich bitte um einen Rat. Am 12. März kam ein 4 Monate alter Welpe auf eine Pflegestelle. Nach 8 Tagen hat sich die Pflegestelle bei mir gemeldet, die Hündin hat massiven Durchfall und sie möchte zu einem Tierarzt mit ihr. Ich habe zugesagt und die Pflegefrau gebeten, mit dem Tierarzt über einen möglichen „Tierschutzpreis“ zu verhandeln. Sie hat unseren Pflegestellenvertrag dem Tierarzt vorgelegt. Dann bekam ich diese Mail von der Pflegefrau: „Hallo Frau S., ich war jetzt heute Mittag beim TA, mit dem Ergebnis, dass Nora doch Würmer hat!!!! Sie hat jetzt eine Spritze bekommen und die erste von zwei Panakur-Kuren. 5 Tage muss sie jetzt 2,5 Tabletten bekommen, dann 14 Tage nichts, dann nochmal 5 Tage 2,5 Tabletten Panakur. Sie wiegt heute aktuell 12,6 Kg. Nochmalige Kotprobe nach Beendigung der zweiten Panakur Gabe. Ich melde mich bei Ihnen sobald ich ein Ergebnis habe.“ Als ich gefragt habe, was für Würmer mit Panacur behandelt werden sollen, bekam ich diese Mail von der PS: „Er hat gesagt, die graue Diagnose kann gestellt werden, wenn die Kotprobe diagnostiziert ist. Ich habe gestern und heute Kot gesammelt, morgen fehlt noch. Dann bringe ich sie morgen Mittag zum Arzt. Die Spritze hat gewirkt, der Durchfall ist besser. Der Arzt ist sich 99% sicher, es sind Giardien. Aber 100% nach der Labor-Untersuchung. Ich habe ihm gesagt, Sie werden ihn anrufen und mit ihm reden.“ Ich habe den Tierarzt angerufen und wollte mit ihm klären, warum er auf Verdacht sofort Panacur für einen Welpen gibt, und begründen warum ich die Panacur Behandlung nicht zulasse. Ich kam kaum zu Wort. Es werden aus dem Ausland Hunde mit resistenten Giardien nach Deutschland gebracht, habe ich zu hören bekommen. Dieses Telefonat wurde als Beratung in Rechnung gestellt. Als die Pflegefrau mitgeteilt hat, dass sie bis jetzt nur Hunde aus dem Ausland mit Giardien bekommen hat und mir mitgeteilt hat, ich sollte aufpassen, der Tierarzt sei bei Veterinäramt tätig, wusste ich sofort, hier ist etwas nicht in Ordnung und ich habe unseren Welpe von ihr abholen lassen. Dann bekam ich die Rechnung. Statt „ Tierschutzpreis“ wurden die zweifachen Gebührensätze nach GOT in Rechnung gestellt. Da ich den Tierarzt nicht kenne, musste ich mich auf die Pflegefrau und dem Tierarzt komplett verlassen, dass sie in Sinne unserer Hündin handeln. Ich habe die Rechnung nach der einfache Gebührensätze nach GOT ( 36 € ) an dem Tierarzt bezahlt. Darauf hat er mir eine Mahnung zugesandt, er will die restliche 30,64 €, sonst wird er den Restbetrag über die Creditreform einziehen lassen. Ich habe dem Tierarzt gebeten, mir eine weitere Aufgliederung der Rechnung vom 04.04.2016 zusenden. Welche Injektionen gegeben wurde - in der Rechnung stehen zwei Injektionen, die PS schreibt über eine Injektion. Er soll bitte mitteilen, welche Vereinbarung er mit der Pflegefrau getroffen hat oder begründen, welche Behandlungsumstände oder der Schwierigkeitsgrad die zweifachen Gebührensätze nach GOT begründet, da ich über die 2fache Gebührensätze nicht informiert wurde und nicht zugesagt habe. Es kam vom Tierarzt kein Schreiben, stattdessen von Creditreform aus Karlsruhe eine Mahnung über 143,44 €. Habt ihr schon solche Erfahrung gemacht? Was kann ich jetzt tun? Einerseits möchte ich die Kosten nicht in die Höhe treiben, wir brauchen unser weniges Geld für die Verpflegung der Hunde in der Tötung. Anderseits habe ich überhaupt keine Rechte und muss alles zahlen, was mir ein Tierarzt in Rechnung stellt? Erika S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um zu prüfen, ob Sie gar nichts/nur den Restbetrag von 30,64 EUR oder die geforderten 143,44 EUR zahlen müssen, müssen die vorhandenen Unterlagen, die bisherige Korrespondenz und insbesondere die Rechnung eingesehen werden, um sie anhand der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Gut ist, dass Sie bereits einen Teil gezahlt haben, da der Tierarzt unstreitig tätig geworden ist und in der Regel ein (Teil-)Zahlungsanspruch des Tierarztes verbleibt. Eine Pflicht des Tierarztes eine Rechnung auszustellen ergibt sich aus der GOT nicht, lediglich auf Aufforderung durch den Patientenbesitzer muss er dies tun. Welchen Gebührensatz er abrechnet, entscheidet der Tierarzt anhand der Behandlungsumstände des Einzelfalles und muss sich dies nicht durch den Patientenbesitzer genehmigen lassen. Anders ist es nur dann, wenn vorher eine schriftliche Vereinbarung über die Kosten geschlossen wurde. Wenn Sie die geforderte Summe nicht zahlen, wird der Tierarzt wahrscheinlich das Mahnverfahren einleiten. Sollten Sie Widerspruch einlegen und der Tierarzt seinen Anspruch weiterverfolgen wollen, wird es ein Gerichtsverfahren geben, in dem dann die Rechtmäßigkeit der Rechnung und der Höhe geprüft werden wird, notfalls mittels eines Sachverständigen. Schwierig dürfte für Sie die Tatsache sein, dass Sie bei den Gesprächen und Behandlungen nicht selbst dabei waren und daher nicht wissen, was zwischen der Pflegestelle und dem Tierarzt besprochen wurde. Daher lassen sich die Erfolgsaussichten eines Prozesses an dieser Stelle nicht bewerten. Sie könnten sich an die zuständige Landestierärztekammer wenden und den Fall dort schildern. Bei Bedarf könnten Sie sich dort auch über das kostenpflichtige Schlichtungsverfahren informieren.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung