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Übernahme eines Hundes

von Michael S.

Wir können einen Hund übernehmen, der vor ca 6 Monaten bei der Person (Frau K.) die ihn nun abgeben möchte, ebenfalls abgegeben wurde. Der Hund wurde seinerzeit für die Dauer eines Urlaubs bei Frau K. abgegeben, jedoch nie mehr abgeholt. Frau K versuchte ihrerseits über die im Heimtierpass angegebene Anschrift die Eigentümer zu ermitteln. Leider erfolglos. Meine Frage ist: Kann Frau K mir diesen Hund übergeben obwohl sie nicht die Besitzerin ist? Kann ich Besitzer dieses Hundes werden? Welche Formalitäten müssen erfüllt werden? Ich bedanke mich für Ihre Mühe. Freundliche Grüsse Michael S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Besitzer des Hundes können Sie problemlos werden, die Frage ist ob Sie auch Eigentümer des Hundes werden können. Hierzu ist wie an einer Perlenkette der bisherige Verlauf zu prüfen. Ursprünglich waren die „Urlauber“ Eigentümer (das unterstelle ich an dieser Stelle einfach). Mit der Übergabe zur Pflege wird kein Eigentumsübergang stattgefunden haben, da ja ursprünglich geplant war, dass der Hund wieder abgeholt wird. Zu prüfen ist, ob sich aus Korrespondenz, E-Mails SMS etc. ergibt, dass der Hund nicht wieder abgeholt wird und sich hieraus eine Eigentumsübertragung belegen lässt (rechtlich wäre dies dann eine Schenkung, wenn keine Gegenleistung erbracht wurde). Falls kein Eigentumsübergang stattgefunden haben sollte, hätten die Eigentümer einen Herausgabeanspruch, der erst nach 30 Jahren verjährt. Dem könnten allerdings die entstandenen Kosten für den Hund im Wege eines Zurückbehaltungsrechts entgegengehalten werden. Aufgrund der Umstände könnte man aber auch argumentieren, dass die Eigentümer sich nicht mehr melden, nicht mehr zu erreichen sind und die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB für die derzeitige Besitzerin spricht. Ob und mit welchem konkreten Inhalt ein Vertrag zwischen Ihnen und der derzeitigen Besitzerin abgeschlossen werden sollte, lässt sich nur nach Kenntnis der Einzelheiten und der Prüfung möglicher Korrespondenz bewerten, bei Bedarf sollten Sie sich daher gezielt anwaltlich beraten lassen. Dann kann auch bewertet werden, ob es sinnvoll ist, ob die derzeitige Besitzerin einen eingeschriebenen Brief an die bekannte Adresse sendet und die Abholung des Hundes innerhalb einer Woche fordert und bei Nichtabholung die Weitergabe des Hundes ankündigt.

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