zurück zur Übersicht Heimtierausweis 19.12.2009 von Sabine S. Ich habe vom Tierheim einen Welpen, der bereits bei Tasso registriert ist. Es geht nun um die Änderung des Namens. Vom Tierheim bekam der Hund einen Namen, der im EU-Pass steht. Wir gaben dem Hund einen NEUEN Namen. Nun würde ich gerne wissen, ob und WER den neuen Namen im EU-Pass eintragen DARF, und, ob es der Richtigkeit entspricht, daß durch Streichung, Überklebung usw. der Pass ungültig wird. Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Beste Grüße S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der blaue EU-Heimtierausweis ist entsprechender gesetzlicher europäischer Bestimmungen ein amtliches Dokument, dass ausschließlich von befugten Tierärzten, Kliniken etc. ausgefüllt und geändert werden darf.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der blaue EU-Heimtierausweis ist entsprechender gesetzlicher europäischer Bestimmungen ein amtliches Dokument, dass ausschließlich von befugten Tierärzten, Kliniken etc. ausgefüllt und geändert werden darf.