zurück zur Übersicht Entwendung des Familienhundes 17.08.2016 von Ina K. Meine Stieftochter (16) ist seit knapp zwei Wochen mit unserem Familienhund verschwunden. Wir wissen, wo sie arbeitet, und ich habe sie gebeten, den Hund wieder nach Hause zu bringen, aber sie weigert sich. Der Hund ist auf mich angemeldet, versichert und auch auf meinen Namen gechippt. Ich möchte den Hund gerne wieder hier haben. Was kann ich machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern Sie sie bisher nur mündlich oder per WhatsApp o. ä. um die Rückgabe gebeten haben, sollten Sie ihr einen Brief schreiben, darauf hinweisen, dass es sich um Ihren Hund handelt und dass Sie die unverzügliche Rückgabe des Hundes an Sie, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche, fordern. Fertigen Sie eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen an und versenden Sie den Brief als Einschreiben. Sollte sie sich weiterhin weigern, müssten Sie notfalls eine Herausgabeklage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben. Zuvor sollten Sie sich jedoch über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko eines solchen Prozesses anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern Sie sie bisher nur mündlich oder per WhatsApp o. ä. um die Rückgabe gebeten haben, sollten Sie ihr einen Brief schreiben, darauf hinweisen, dass es sich um Ihren Hund handelt und dass Sie die unverzügliche Rückgabe des Hundes an Sie, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche, fordern. Fertigen Sie eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen an und versenden Sie den Brief als Einschreiben. Sollte sie sich weiterhin weigern, müssten Sie notfalls eine Herausgabeklage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben. Zuvor sollten Sie sich jedoch über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko eines solchen Prozesses anwaltlich beraten lassen.