zurück zur Übersicht Nachbarin füttert ständig unerlaubt meine Katze 07.09.2016 von Eva W. Mein Katze ist eine Perser-Katze mit Nase, die einen sehr empfindlichen Magen hat. Sie wurde auch über TASSO gechipt, da sie Freigänger ist. Eine Nachbarin füttert ständig meine Katze, die nun sogar blutigen Stuhlgang hat ...Ich habe sie selbst heute am 07.09.16 wieder drauf aufmerksam gemacht, dass sie damit aufhören soll..Ich bin nun leider gezwungen zum Tierarzt zu gehen :( Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bzw. was kann ich noch tun? Mit freundlichen Grüßen W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen, ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf die Erkrankung bzw. die Notwendigkeit des Spezialfutters hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung der Nachbarin entstehen werden, geltend zu machen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage ist dies notwendig, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und dies der Katze einen Schaden zugefügt hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen, ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf die Erkrankung bzw. die Notwendigkeit des Spezialfutters hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung der Nachbarin entstehen werden, geltend zu machen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage ist dies notwendig, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und dies der Katze einen Schaden zugefügt hat.