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Einschläferung

von Michael S.

Hallo liebes Tasso Team, ich habe vor kurzen einen Jack Russel Rüden, 3 Jahre, nicht kastriert, gekauft. Er hatte schon drei Vorbesitzer, beim letzten Vorbesitzer war er nur einen Tag, da er die Kinder gebissen hat, als der Hund auf ihrem Schoss lag. Die Vorbesitzerin meinte, sie denke der Hund wurde von der vorigen Vorbesitzerin wahrscheinlich geschlagen. Ich wollte ihm ein schönes neues Zuhause bieten. Ich musste ihn aber leider nach zwei Wochen weiter vermitteln, da sich herausstellte, dass meine Verlobte eine Hundehaar-Allergie hat. Ich habe ihn bei ebay-Kleinanzeigen eingestellt und auch in der Beschreibung erwähnt, dass der Hund die Vorbesitzerin und die Kinder gebissen hat, und dass er nur an verantwortungsvolle Menschen, die Zeit und Geduld haben, vermittelt wird. Daraufhin hat sich eine 62-jährige Dame gemeldet. Sie meinte, sie habe mit dieser Rasse viel Erfahrung, da ihre Eltern und Geschwister auch alle Jack Russel Terrier hatten, da Sie diese Rasse vom Wesen her lieben. Sie hatte auch ein Garten etc.. So entschloss ich mich, zu ihr zu fahren und mir die Lage anzusehen, da ich nur das Beste für ihn wollte. Sie hat auch ein Jack Russel Hündin und die haben sich super verstanden, das hat mich sehr gefreut. Ich habe ihr den Hund mit einem Schutzvertrag verkauft/anvertraut, und ihr meine Telefonnummer und E-Mail-Adresse gegeben, damit wir in Kontakt bleiben. Ich habe ihr gesagt, dass er gegenüber Frauen ängstlich ist. Mit meiner Freundin kam er super aus, da ich ihr auch gesagt habe, er muss langsam Vertrauen aufbauen. Auf jeden Fall habe ich ihr regelmäßig geschrieben und gefragt, wie es läuft etc. Sie meinte: Sie hat ihm Zuneigung gegeben, wie bei ihrer Hündin (nach dem ersten Tag) und er habe dann zweimal geschnappt, aber es war nur eine Warnung, meinte sie. Sie habe ihn am Abend im ihrem Bett schlafen lassen. Am sechsten Tag schrieb sie mir, es läuft nicht gut mit ihm, er habe sie so stark gebissen ohne Vorwarnung als sie im Bett lag, dass sie zum Hausarzt und in zwei Krankenhäuser gehen musste. Sie war bei der Polizei, ob die den Hund holen könnten, die verneinten es, anschließend ging die zum Tierheim, die wollten ihn nicht, daraufhin hat sie ihn einschläfern lassen. Und mir mit einem Anwalt gedroht, wegen Ihrer Verletzungen. Sie hätte mich auch anrufen können, ich hätte Milow sofort geholt und nicht gleich diesen Schritt gehen und ihn umbringen, wegen ihres menschlichen Versagens. P.S.: der Hund war nicht aggressiv und das hat auch mein Tierarzt bestätigt, hatte auch eine Kamera installiert während der Zeit wo Milow bei uns lebte und da sieht man auch, dass es keine Vorfälle gab. Nun will ich für sein Recht kämpfen, damit die Frau zur Rechenschaft gezogen wird. Mir geht es nicht ums Geld, sie soll dem Tierschutzverein eine Spende zahlen für ihr Fehlverhalten. Danke für Ihre Zeit Michael S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann Ihre Verärgerung gut verstehen, leider scheint es in der Praxis gar nicht so selten zu geschehen, dass Hunde wegen Aggressivität eingeschläfert werden. Sofern der Hund körperlich gesund war und kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz vorliegt könnte die Tötung rechtswidrig gewesen, da dort ausdrücklich geschrieben steht: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Ob Aggression gegenüber Menschen und Tieren allein ein vernünftiger Grund ist, hängt sehr vom Einzelfall ab und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Rein rechtlich betrachtet, haben Sie den Hund an die Dame verkauft und gegen Erhalt des Kaufpreises den Besitz und das Eigentum an diese übertragen. Damit war sie gemäß § 903 BGB wie folgt berechtigt: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“ Da Milow nicht mehr zu ihrem Eigentum gehörte haben Sie m.E. auch keinen Schadensersatzanspruch. Sofern ein Fehlverhalten der Dame und/oder des Tierarztes vorliegt, ist es Sache der Staatsanwaltschaft/Gericht bzw. der zuständigen Behörde, dieses zu ahnden. Hierfür könnten Sie eine Strafanzeige erstatten. Auch wenn Ihre Verärgerung und die Trauer über den Tod des Hundes nachvollziehbar sind, sollten Sie jedoch zur Sicherheit vorsichtig bei der Formulierung Ihres Ärgers und Ihrer Vermutungen sein, um keinen Anlass zu einer Abmahnung bzw. einer Strafanzeige zu geben. Ihre grundrechtlich geschützte Meinung, Vermutungen, Rückschlüsse etc. dürfen Sie natürlich –im zulässigen Rahmen- äußern, müssen dies aber eben als solches kennzeichnen, um keine falschen Tatsachen zu behaupten. Da Sie schreiben, bereits in der Verkaufsanzeige von der Bissigkeit des Hundes geschrieben zu haben, sehe ich an dieser Stelle keine Anhaltspunkte für Ansprüche der Dame gegen Sie.

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